3973. „Entlasse mich, daß ich gehe zu meinem Ort und zu meinem Land“, 1 Mose 30:25, bedeutet, dann (habe sich geäußert) das Verlangen des durch Jakob vorgebildeten Natürlichen nach dem Stand der Verbindung mit dem Göttlichen des Vernünftigen.
Dies erhellt aus der vorbildlichen Bedeutung Jakobs, der dieses spricht, sofern er ist das Gute des natürlich Wahren, wovon Nr. 3972; aus der Bedeutung des Ortes, sofern er ist Zustand, wovon Nr. 2625, 2837, 3356, 3387 und aus der Bedeutung des Landes hier, sofern es ist das Göttliche des Vernünftigen, denn unter „mein Land“ werden verstanden sein Vater Jischak und seine Mutter Rebecka; denn zu denen wollte er entlassen werden und gehen.
Daß Jischak das göttlich Vernünftige in Ansehung des Guten ist, sehe man Nr. 2083, 2630, 3012, 3194, 3210; und daß Rebecka ist das göttlich Wahre, verbunden mit dem göttlich Guten des Vernünftigen: Nr. 3012, 3013, 3077; daß es das Verlangen nach Verbindung ist, erhellt aus der Gefühlsregung, die in den Worten (sich äußert).