Enthüllte Offenbarung # 0

Por Emanuel Swedenborg

Estudar Esta Passagem

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Enthüllte Offenbarung Johannis oder vielmehr Jesu Christi, worin die Geheimnisse, die in derselben vorhergesagt und bisher verborgen gewesen waren, aufgeschlossen werden.

Von Emanuel Swedenborg

Aus der zu Amsterdam 1796 gedruckten lateinischen Urschrift verdeutscht, und mit einer Vorrede, Anmerkung, Registern und Beilagen vermehrt von Dr. J. F. I. Tafel

EINLEITUNG

Es hat schon viele gegeben, die sich mit der Auslegung der Offenbarung abgemüht haben; allein da der geistige Sinn des WORTES bisher unbekannt war, so konnten sie die darin verborgenen Geheimnisse nicht sehen; denn diese deckt bloß der geistige Sinn auf, daher die Ausleger verschiedene Mutmaßun- gen aufgestellt, und die meisten von ihnen das darin Enthaltene auf die Zu- stände der Weltreiche bezogen, und bloß einiges die Kirche Betreffende damit verbunden haben. Allein die Offenbarung handelt, sowie das ganze WORT, in seinem geistigen Sinn, gar nicht von weltlichen, sondern bloß von himm- lischen Dingen, also nicht von Kaisertümern und Königreichen, sondern vom Himmel und der Kirche. Zu wissen ist, daß nach dem Jüngsten Gericht, wel- ches im Jahr 1757 in der geistigen Welt gehalten wurde, und von dem ich in einem besonderen, zu London 1758 erschienenen Werkchen gehandelt, ein neuer Himmel aus den Christen, jedoch bloß aus solchen gebildet wurde, welche [die Wahrheit], daß der Herr, nach Seinen Worten bei Matthaeus 28:18, der Gott des Himmels und der Erde ist, annehmen konnten und zugleich Buße wegen ihrer bösen Handlungen in der Welt getan hatten. Aus diesem Himmel steigt nun herab und wird herabsteigen die neue Kirche auf Erden, welche das neue Jerusalem ist. Daß diese Kirche den Herrn als den Alleinigen anerkennen werde, erhellt aus folgendem in der Offenbarung 21:9,10: „Es kam zu mir einer von den sieben Engeln, und redete mit mir, und sprach: Komm, ich will dir die Braut des Lammes, das Weib, zeigen, und er zeigte mir die große Stadt, das heilige Jerusalem, wie sie herabstieg aus dem Himmel von Gott“. Und ander- wärts Offenbarung 19:7,9: „Laßt uns fröhlich sein und jauchzen, denn des Lammes Hochzeit ist gekommen, und sein Weib hat sich bereitet: selig die zum Hoch- zeitsmahl des Lammes berufen sind“. Daß ein neuer Himmel sein und aus ihm die neue Kirche auf Erden herabsteigen werde, erhellt auch aus Offenbarung 21:1,2,5:

„Ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde, auch sah ich die Heilige Stadt Jerusalem von Gott aus dem Himmel herabsteigen, zubereitet wie eine geschmückte Braut ihrem Manne. Der auf dem Thron saß, sprach: Siehe! Ich mache alles neu; und zu mir sprach Er: Schreibe, denn diese Worte sind wahr und treu!“. Der neue Himmel ist ein neuer Himmel aus den Christen; das neue Jerusalem ist eine neue Kirche auf Erden, die mit jenem Himmel zusammen- wirken wird; das Lamm ist der Herr in Ansehung Seines Göttlich-Mensch- lichen.

Diesem soll noch einiges zur Aufhellung beigefügt werden: der christli- che Himmel befindet sich unterhalb der alten Himmel, in ihn wurden von der Zeit an, da der Herr in der Welt war, diejenigen eingelassen, die einen Gott unter drei Personen verehrt und nicht zugleich die Idee von drei Göttern gehabt hatten; und dies deswegen, weil eine Dreieinigkeit von Personen in der ganzen Christenheit angenommen war. Diejenigen aber, die von dem Menschlichen des Herrn keine andere Idee hatten, als von dem Menschlichen eines anderen Menschen, konnten den Glauben des neuen Jerusalem nicht annehmen, wel- cher ist, daß der Herr der alleinige Gott und in Ihm eine Dreieinheit sei. Diese wurden daher abgesondert und in die Winkel verwiesen. Die Absonderungen nach dem Jüngsten Gericht sowie die Verweisungen wurden mir zu sehen gegeben. Denn auf die reine Idee von Gott gründet sich der ganze Himmel und auf Erden die ganze Kirche sowie überhaupt alle Religion; durch sie entsteht nämlich eine Verbindung und durch die Verbindung Licht, Weisheit und ewige Seligkeit.

Jedermann kann einsehen, daß die Offenbarung durch niemand anderen erklärt werden kann als durch den Herrn allein, denn die einzelnen Worte derselben enthalten Geheimnisse, die man ohne besondere Erleuchtung und also ohne Offenbarung nie wissen würde; daher es dem Herrn gefallen hat, mir das Gesicht meines Geistes zu öffnen und [mich] zu lehren. Man glaube also nicht, daß ich etwas aus mir selbst oder irgendeinem Engel genommen habe, sondern von dem alleinigen Herrn. Der Herr hat auch durch Seinen Engel zu Johannes gesagt: „Versiegle nicht die Worte der Weissagung dieses Buchs“: Offenbarung 22:10. Worunter verstanden wird, daß sie geoffenbart werden sollen.

LEHREN DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE UND RELIGION IM AUSZUG

Da in der Offenbarung im 17, 18, 19. Kap. auch von Babylonien, das ist der römisch-katholischen Religion gehandelt wird, so sind gleich im Eingang ihre Lehren, und zwar in folgender Ordnung aufzudecken: Von der Taufe, von der Eucharistie oder dem heiligen Abendmahl, von den Messen, von der Buße, von der Rechtfertigung, vom Fegefeuer, von den sieben Sakramenten, von den Heiligen und von der Kirchengewalt.

I. Von der Taufe lehren sie folgendes: Daß nach dem Sündenfall der ganze Adam, sowohl dem Leibe als der Seele nach in einen schlimmeren Zustand geraten sei [2] 1 und diese Sünde sich über das ganze menschliche Geschlecht verbreitet habe [3]; daß diese Erbsünde nur durch das Verdienst Christi weggenommen, und das Verdienst Christi durch das Sakrament der Taufe mitgeteilt [4], und so die ganze Schuld der Erbsünde durch die Taufe weggenommen werde; daß in den Getauften gleichwohl ein Hang zur Sünde gleich einem Zunder, nicht aber die Sünde selbst zurückbleibe; daß sie so Christum anziehen, ein neues Geschöpf werden, und vollständige und gänzli- che Vergebung der Sünden erlangen [5]. Die Taufe wird ein Bad der Wie- dergeburt [6] und des Glaubens [7] genannt; daß die Getauften, wenn sie erwachsen sind, über die von den Taufpaten gemachten Zusagen zu befragen seien, welches das Sakrament der Firmung ist [8]; daß wegen des Falles nach der Taufe das Sakrament der Buße nötig sei [9].

II. Von der Eucharistie oder dem heiligen Abendmahl: daß gleich nach der Konsekration [oder Einweihung] durch die Kraft der Worte der wahre Leib und das wahre Blut Jesu Christi in der Gestalt des Brotes und Weines zugleich mit Seiner Seele und Gottheit wirklich und wesentlich enthalten seien, der Leib unter der Gestalt des Brotes, und das Blut unter der Gestalt des Weines, daß aber vermöge des natürlichen Zusammenhangs und der Konko- mitanz [d.h. des Beisammenseins], wodurch die Teile des Herrn Christus unter sich verbunden seien, der Leib selbst auch unter der Gestalt des Weines, und das Blut unter der Gestalt des Brotes, und die Seele unter beiden, und die Gottheit wegen ihrer wunderbaren hypostatischen [persönlichen] Vereinigung mit dem Leib und der Seele; also sowohl unter einer als unter beiden Gestalten enthalten sei; kurz, daß Christus sich ganz und vollkommen in der Gestalt des Brotes und in jedem Teile dieser Gestalt, und daß er ebenso auch sich ganz in der Gestalt des Weines und dessen Teilen befinde [10], daß daher beide Ge- stalten getrennt, und den Laien das Brot gegeben werde, der Wein aber für die Geistlichen sei [die also beide Gestalten erhalten] [11]; daß der Wein im Kelch mit Wasser vermischt werden solle [12]. Daß die Laien die Kommunion von den Geistlichen empfangen, die Geistlichen aber sich selbst kommunizieren sollen [13]. Daß der wahre Leib und das wahre Blut Christi nach der Consecra- tion in den Hostien, in den consecrirten Teilchen sei, und daher die Hostie, wenn sie gezeigt und herumgetragen wird, angebetet werden müsse. Daß diese wunderbare und einzige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib, und der ganzen Substanz des Weines in das Blut Transsubstantiation genannt werde [14]. Daß die Austeilung unter beiden Gestalten unter gewissen Bedingungen vom Papst gestattet werden könne [15]. Das Brot heißt überwe- sentlich, und Brot der Engel, das diese ohne Hülle essen [16]; es wird auch eine geistige Speise genannt, dann ein Gegengift, durch das man von Sünden frei wird [17].

III. Von den Messen. Es ist von einem Meßopfer die Rede, weil das Opfer, durch das sich Christus dem Vater darbrachte, in diesem unter der Gestalt des Brotes und Weines vorgestellt wird [18], daher das Opfer wirklich versöhnend, rein und nichts als Heiliges in ihm sei [19]. Daß das Volk, wenn es auch nicht sakramentalisch kommuniziere, sondern bloß der Geistliche, doch geistig kommuniziere, weil die Geistlichen es nicht nur für sich, sondern für alle Gläubigen, die zum Leib Christi gehören, darbringen [20]. Daß die Messen, obgleich sie große Belehrung für das gläubige Volk enthalten, nicht in der Volkssprache gehalten werden, die Geistlichen aber an den Sonntagen etwas davon erklären sollen [21]. Daß der Verordnung gemäß einiges Geheim- nisvolle mit gemäßigter, einiges mit mehr erhobener Stimme ausgesprochen, und damit ein so großes Opfer, das Gott dargebracht werde, eine gewisse Majestät habe, Lichter, Räucherwerke, Kleider und dergleichen mehr dabei gebraucht werden sollen [22]. Daß es für die Sünden, Strafen, Büßungen und jegliche Bedürfnisse der Lebenden sowie auch für die Verstorbenen dar- zubringen sei [23]. Daß die zu Ehren der Heiligen gehaltenen Messen Danksa- gungen für die Fürbitten seien, um die sie angerufen werden [24]. IV. Von der Buße. Daß es außer der Taufe auch ein Sakrament der Buße gebe, durch das den nach der Taufe Gefallenen die Wohltat des Todes und Verdienstes Christi mitgeteilt werde [25], daher man sie auch eine mühevolle Taufe nenne [26]. Daß die Teile der Buße seien die Zerknirschung, die Beichte und die Genugtuung [27]. Daß die Zerknirschung eine Gabe Gottes sei, und ein Antrieb des noch nicht inwohnenden, sondern bloß bewegenden Heiligen Geistes, also eine Zubereitung [28]. Daß die Beichte sich auf alle Todsünden, auch die verborgensten, sowie auf die Absichten erstrecke. Daß die Sünden, die man vorenthalte, nicht vergeben werden, diejenigen jedoch, die nach geschehener Selbstprüfung nicht ins Gedächtnis kommen, im Bekenntnis mit eingeschlossen seien; daß dies wenigstens einmal des Jahres geschehen müsse [29]; daß die Sünden von Geistlichen erlassen werden sollen, welche die Schlüsselgewalt haben und daß sie vergeben werden, wenn diese sagen: Ich vergebe; daß die Erlassung wie eine Handlung des Richters sei, durch die das Urteil ausgesprochen wird; daß die schwereren Sünden von den Bischöfen und die noch schwereren vom Papst erlassen werden sollen [30]. Daß die Genugtu- ung durch Bußwerke geschehe, die vom Geistlichen nach Gutdünken und nach Maßgabe der Versündigung aufzulegen seien; daß [so] mit der ewigen Strafe auch die zeitliche [jedoch diese nicht ganz] vergeben werde [31]. Daß die Ablaßbefugnis von Christus der Kirche überlassen worden und der Gebrauch derselben höchst heilsam sei [32].

V. Von der Rechtfertigung. Daß der Übergang vom Zustand, in dem der Mensch als Sohn Adams geboren wird, in den Gnadenzustand des Heilandes als zweiten Adam nicht ohne das Bad der Wiedergeburt und des Glaubens, d.i. die Taufe geschehe [33]. Daß der Anfang der Rechtfertigung von der zuvor- kommenden Gnade abzuleiten sei, welche die Berufung ist und mit welcher der Mensch zusammenwirkt, indem er sich bekehrt [34]. Daß die Zubereitung durch den Glauben geschehe, wenn der Mensch glaubt, daß das, was ge- offenbart ist, wahr sei, wozu er sich von freien Stücken bewege; hernach durch die Hoffnung, indem er glaubt, daß Gott um Christi willen [ihm] gnädig sei; und durch die Liebe, durch die er anfängt, den Nächsten zu lieben und die Sünde zu hassen [35]. Daß die Rechtfertigung, die dann folge, keine bloße Sündenvergebung, sondern eine Heiligung und Erneuerung des inneren Men- schen sei; daß sie dann nicht bloß für gerecht angesehen werden, sondern gerecht seien, weil sie die Gerechtigkeit in sich aufnehmen und das Verdienst des Leidens Christi empfangen; daß auf diese Weise die Rechtfertigung in sie hineinkomme durch den Glauben, die Hoffnung und die Liebe [36]. Daß der Glaube der Anfang des menschlichen Heils, die Grundlage und Wurzel der Rechtfertigung sei und daß dies heiße, durch den Glauben gerechtfertigt werden, und sofern nichts von dem, was der Rechtfertigung vorausgeht, weder der Glaube noch die Werke, die Rechtfertigungsgnade verdienen, so heiße es, daß wir umsonst gerechtfertigt werden; denn die Gnade sei zuvorkommend und doch werde der Mensch durch die Werke gerechtfertigt und nicht durch den Glauben allein [37]. Daß die Gerechten in leichte und erlaßbare Sünden fallen und doch noch Gerechte seien; und daß deswegen die Gerechten durch Gebete, Opfer, Almosen und Fasten es immer dahin zu bringen suchen sollen, daß sie nicht fallen, weil sie zur Hoffnung der Herrlichkeit, nicht zur Herrlich- keit wiedergeboren seien [38]. Daß die Gerechten, wenn sie die Rechtferti- gungsgnade verloren haben, wieder gerechtfertigt werden können durch das Sakrament der Buße [39]; daß durch jede Todsünde die Gnade verloren werde, nicht aber der Glaube, daß hingegen durch den Unglauben, welcher ein Abfall von der Religion ist, auch der Glaube verloren gehe [40]. Daß die Werke des gerechtfertigten Menschen Verdienste seien und die Gerechtfertigten durch das, was sie durch Gottes Gnade und Christi Verdienst tun, das ewige Leben verdienen [41]. Daß der freie Wille nach dem Fall Adams nicht verloren und vernichtet sei, und der Mensch, wenn Gott ihn ruft, mitwirken und Beifall geben könne und daß er außerdem ein unbeseelter Körper wäre [42]. Eine Vorherbestimmung nehmen sie an, indem sie sagen, daß niemand anders als durch besondere Offenbarung wissen könne, ob er in der Zahl der Vorher- bestimmten und unter denen sei, die Gott sich auserwählt hat [43].

VI. Vom Fegefeuer. Daß durch die Rechtfertigung nicht die ganze Schuld der zu bezahlenden zeitlichen Strafe getilgt werde und daher, damit sie [von derselben] frei werden, alle erst in den Reinigungsort kommen, ehe ihnen der Eingang in den Himmel offen stehe. Daß den daselbst zurückgehaltenen Seelen die Bitten der Gläubigen, besonders das Meßopfer zustatten kommen; und daß dies sorgfältig zu lehren und zu predigen sei [44]. Die Qualen daselbst werden verschieden beschrieben, sind aber Erfindungen, an sich Erdichtungen.

VII. Von den sieben Sakramenten. Daß sieben Sakramente seien, die Taufe, die Firmung, die Eucharistie, die Buße, die letzte Ölung, die Priester- weihe und die Ehe; daß es weder mehr noch weniger gebe; daß eines wichtiger sei als das andere; daß sie die Gnade in sich schließen; daß sie die Gnade durch die bloße Handlung mitteilen [45]; daß es ebenso viele Sakramente des Alten Gesetzes [wenn schon unter anderen Formen] gegeben habe [46]. Von der Taufe, der Firmung, der Eucharistie und der Buße ist oben gehandelt worden. Vom Sakrament der letzten Ölung: daß es sich auf Jakobus 5:14,15 gründe und bei den Kranken gegen das Ende ihres Lebens stattfindet, daher es das Sakrament der Sterbenden heiße; daß es im Falle der Wiedergenesung aufs neue angewendet werden könne; daß sie mit vom Bischof geweihtem Öle und mit den Worten geschehe solle: Gott erlasse dir, was du durch eine Versündi- gung deiner Augen, deiner Nase oder deines Tastsinnes [etc., etc.] verbrochen hast [47]. Vom Sakrament der Priesterweihe: daß das geistliche Amt sieben Stufen habe, die in Ansehung ihrer Würde verschieden seien und zusammen die kirchliche Hierarchie heißen, die wie ein Kriegsheer geordnet ist; daß die Einweihung durch Salbung und Übertragung des Heiligen Geistes auf densel- ben geschehe; daß die Ordinationen der Bischöfe und Priester der weltlichen Macht, der Einwilligung der Obrigkeiten, ihrer Berufung und ihres Ansehens nicht bedürfen; daß die, welche bloß durch Berufung von diesen zu einem geistlichen Amt gelangen, keine Geistlichen, sondern Diebe und Räuber seien, die nicht durch die Tür eingehen [48]. Vom Sakrament der Ehe: daß die Dispensation [verbotener] Grade und wegen Ehescheidung von der Kirche abhänge; daß die Geistlichen sich nicht verehelichen sollen [non contrahent matr.]; daß sie alle die Gabe der Keuschheit haben können und daß, wer vorgebe, er könne nicht, da er es doch gelobt hatte, im Banne sei, weil Gott sie keinem, der ihn gehörig darum bitte, vorenthalte, und niemand über Vermögen versucht werden lasse. Daß der Stand der Jungfrauschaft und des ehelosen Lebens dem Stand der Ehe vorzuziehen sei und dergl. mehr [49].

VIII. Von den Heiligen. Daß die Heiligen, die zugleich mit Christo regieren, ihre Gebete für die Menschen Gott darbringen; daß Christus an- gebetet und die Heiligen angerufen werden sollen; daß die Anrufung der Heiligen nichts Abgöttisches und der dem einigen Mittler zwischen Gott und den Menschen gebührenden Ehre, welche Latrie genannt wird, nicht entgegen sei; daß die Bilder Christi, der Gottgebärerin Maria und der Heiligen zu ver- ehren und in Ehren zu halten seien, nicht als ob man glauben müßte, daß sie göttlich seien oder Kraft hätten, sondern daß die Ehre, die man ihnen erweise, sich auf die Urbilder zurückbeziehe, die durch sie vorgestellt werden; und daß sie durch die Bilder, die sie küssen und vor denen sie niederfallen und das Haupt entblößen, Christum anbeten und die Heiligen verehren; daß die Wun- der Gottes durch Heilige geschehen [50].

IX. Von der Kirchengewalt. Daß der römische Papst der Nachfolger des Apostels Petrus und der Statthalter Jesu Christi, das Haupt der Kirche [51] und der allgemeine Bischof sei [52]; daß er über den Kirchenversammlungen stehe [53]; daß er die Schlüssel, den Himmel zu öffnen und zu verschließen, also die Macht habe, die Sünden zu vergeben und zu behalten [54]; daß er daher als Schlüsselführer des ewigen Lebens die Rechte der irdischen und himmlischen Herrschaft zugleich habe [55]; daß von ihm auch die Bischöfe und Priester dieselbe Gewalt haben, weil sie auch den übrigen Aposteln gegeben worden und daß man sie daher Diener der Schlüssel nenne [56]. Daß es der Kirche zukomme, über den wahren Sinn und die Auslegung der Heiligen Schrift zu urteilen [57] und daß die, welche dagegen handeln, mit den in den Rechten festgesetzten Strafen zu belegen seien [58]; daß den Laien nicht gebühre [non conveniat, ut], die Heilige Schrift zu lesen, weil nur die Kirche ihren Sinn wisse; daher ihre Diener denselben ausbieten, weil sie ihn wissen [59].

X. Dies ist aus den Kirchenversammlungen und Bullen, besonders aus der Trientischen Kirchenversammlung und der päpstlichen Bestätigungsbulle genommen [60], worin alle, die gegen das Beschlossene, was im allgemeinen oben angegeben ist, denken, glauben und tun, mit dem Bannfluch belegt werden [61].

LEHREN DER PROTESTANTISCHEN KIRCHE UND RELIGION IM AUSZUG [62]

Da in der Offenbarung in ihrem geistigen Sinn viel von den Protestanten gehandelt wird, so sind im Eingang der Auslegung auch ihre Lehren auf- zudecken, und zwar in folgender Ordnung: von Gott, von Christus, dem Herrn, von der Rechtfertigung durch den Glauben und von den guten Werken, vom Gesetz und Evangelium, von der Buße und dem Bekenntnis, von der Erbsünde, von der Taufe, vom heiligen Abendmahl, vom freien Willen und von der Kirche.

I. Von Gott. Von Gott glaubt man, was im Athanasianischen Glaubens- bekenntnis steht, das, weil es jeder in Händen hat [63], hier nicht aufgenom- men wird. Daß man an Gott den Vater als Schöpfer und Erhalter, an Gott den Sohn als Heiland und Erlöser, und an den Heiligen Geist als Erleuchter und Heiligmacher glaubt, ist auch bekannt.

II. Von Christo, dem Herrn. Von der Person Christi wird nicht bei allen Protestanten gleiches gelehrt. Bei den Lutheranern lehrt man folgendes: Daß die Jungfrau Maria nicht bloß einen wahren Menschen, sondern auch den wahren Sohn Gottes empfangen und geboren habe, daher sie mit Recht Mutter Gottes genannt werde und es auch wirklich sei [64]; daß in Christo zwei Naturen seien, eine göttliche und eine menschliche, die göttliche von Ewigkeit und die menschliche in der Zeit; daß diese zwei Naturen persönlich vereinigt seien, und zwar so ganz, daß nicht zwei Christus seien, der eine Sohn Gottes und der andere Sohn des Menschen, sondern Einer und Ebenderselbe Sohn Gottes und Menschensohn sei [65], nicht als ob diese zwei Naturen in eine Substanz vermischt oder eine in die andere verwandelt wäre, sondern jede dieser Naturen behalte ihre wesentlichen Eigenschaften bei [66]; und worin diese bestehen, wird auch beschrieben [67]. Daß ihre Vereinigung eine hy- postatische, und diese die engste Verbindung sei, dergleichen zwischen der Seele und dem Leib stattfindet [68]; daß demnach mit Recht gesagt werde, in Jesu Christo sei Gott Mensch, und der Mensch Gott [69]. Daß Er nicht als bloßer Mensch für uns gelitten, sondern als ein solcher Mensch, dessen menschliche Natur mit dem Sohne Gottes in so enger unaussprechlicher Verbindung und Gemeinschaft steht, daß sie mit Ihm eine Person geworden ist [70]; daß zwar der Sohn Gottes wirklich für uns gelitten habe, aber nur nach den Eigenschaften der menschlichen Natur [71]; daß der Sohn des Menschen, unter dem Christus in Ansehung Seiner menschlichen Natur verstanden wird, wirklich zur Rechten Gottes erhöht worden sei, indem Er in die Gottheit aufgenommen wurde, was schon geschah, als Er im Mutterleib vom Heiligen Geist empfangen wurde [72]; daß Christus diese Majestät vermöge der persön- lichen Vereinigung immer gehabt, im Stande der Erniedrigung aber sich derselben nur so weit Er für gut hielt, bedient habe; daß Er jedoch nach der Auferstehung die Knechtsgestalt völlig und ganz ablegt und die menschliche Natur oder das [menschliche] Wesen in den völligen Gebrauch der göttlichen Majestät gesetzt habe und auf diese Weise in die Herrlichkeit eingegangen sei [73]; kurz, Christus ist wahrer Gott und Mensch in einer ungeteilten Person und bleibt es in Ewigkeit [74]; und als wahrer, allmächtiger und ewiger Gott regiert Er auch in Ansehung Seines Menschlichen zur Rechten Gottes all- gegenwärtig alles in den Himmeln und auf Erden, und erfüllt auch alles, ist mit uns, wohnt und wirkt in uns [75]; daß in Ansehung der Anbetung kein Unter- schied sei; weil durch die Natur, die man sieht, die Gottheit angebetet werde, die man nicht sieht [76]; daß das göttliche Wesen seine eigentümlichen Voll- kommenheiten der menschlichen Natur mitteile und zuteile [77]; und daß sie ihre göttlichen Wirkungen durch den Leib wie durch ein Organ vollbringe; daß so, nach Paulus, die ganze Fülle der Gottheit in Christo leiblich wohne [78]. Daß die Menschwerdung geschehen sei, um den Vater mit uns zu versöhnen und ein Opfer zu werden für die Sünden der ganzen Welt, sowohl für die ererbten als die wirklichen [79]; daß Er Mensch geworden sei aus der Substanz des Heiligen Geistes, die menschliche Natur aber, die Er als das WORT annahm und mit Sich vereinigte, aus der Jungfrau Maria hervorgebracht worden sei [80]; daß Er die, welche an Ihn glauben, heilige, indem Er den Heiligen Geist in ihre Herzen sende, damit er sie regiere, tröste und belebe und sie gegen den Teufel und die Macht der Sünde verteidige [81]. Daß Christus in die Unterwelt hinabgestiegen und die Hölle für alle Gläubigen zerstört habe; auf welche Weise aber dies geschehen sei, soll man nicht vorwitzig ergrübeln, sondern die Einsicht in diese Sache der anderen Welt vorbehalten, wo nicht nur dieses Geheimnis, sondern auch viele andere werden geoffenbart werden [82]. Dies ist aus Luther, der Augsburgischen Konfession, der Nicänischen Kirchenver- sammlung und den Schmalkaldischen Artikeln; man sehe in der Konkordien- formel nach [83]. Ein Teil der Protestanten, von denen auch in der Konkordienformel die Rede ist, glaubt, daß Christus nach Seiner menschlichen Natur durch Seine Erhöhung bloß endliche Vorzüge und eine beschränkte Macht erhalten habe, daß Er Mensch sei wie jeder andere und die Eigenschaften des Fleisches beibehalte [84]; daß Er daher Seiner menschlichen Natur nach nicht allgegen- wärtig und allwissend sei, dennoch aber abwesend wie ein König das von Ihm Entlegene regiere; daß Er als Gott von Ewigkeit beim Vater als in der Zeit geborener Mensch aber bei den Engeln im Himmel sei [85]; daß der Ausdruck: In Christus ist Gott Mensch und der Mensch Gott, eine figürliche Redensart sei [86], und dergl. mehr.

Allein diese Meinungsverschiedenheit hebt auf das Glaubensbekenntnis des Athanasius, das von allen in der Christenheit angenommen ist und in dem es heißt: Der wahre Glaube ist, daß wir glauben und bekennen, unser Herr Jesus Christus, der Sohn Gottes, ist Gott und Mensch; Gott aus der Substanz des Vaters, geboren ehe die Welt war; und Mensch aus der Substanz der Mutter, geboren in der Welt; vollkommener Gott und vollkommener Mensch; und obgleich Er Gott und Mensch ist, so sind doch nicht zwei, sondern es ist ein Christus; Einer nicht durch Verwandlung des göttlichen Wesens in den Körper, sondern durch Aufnahme Seines Menschlichen in die Gottheit; völlig Einer, nicht durch Verschmelzung der Substanz, sondern durch die Einheit der Person; denn wie die vernünftige Seele und der Leib ein Mensch sind, so ist Gott und Mensch Ein Christus [87].

III. Von der Rechtfertigung durch den Glauben und von den guten Werken. Der rechtfertigende und seligmachende Glaube der Geistlichen ist folgender: daß Gott der Vater vom menschlichen Geschlecht seiner Sünden wegen Sich abgewendet und so aus Gerechtigkeit es zum ewigen Tode ver- dammt, und deswegen den Sohn in die Welt gesandt habe, damit Er versöhne und erlöse, genugtue und besänftige, und daß der Sohn dies dadurch bewerk- stelligt habe, daß Er die Verdammnis des Gesetzes auf Sich nahm und Sich kreuzigen ließ, und daß Er dadurch und durch Seinen Gehorsam alle Gerech- tigkeit Gottes erfüllt habe, bis Er selbst die Gerechtigkeit wurde; daß Gott der Vater diese als das Verdienst desselben den Gläubigen zurechne und zueigne und den Heiligen Geist zu ihnen sende, welcher Liebe, gute Werke, Buße, wie ein guter Baum die guten Früchte, hervorbringe, und rechtfertige, erneuere, wiedergebäre und heilige, und daß dieser Glaube das einzige Heilmittel sei und durch ihn allein dem Menschen die Sünden vergeben werden [88]. Sie unter- scheiden zwischen dem Akt und dem Zustand der Rechtfertigung; unter dem Rechtfertigungsakt verstehen sie den Anfang der Rechtfertigung, der in einem Augenblick stattfindet, wenn der Mensch durch jenen bloßen Glauben das Verdienst Christi vertrauensvoll ergreift; unter dem Zustand des Gerecht- fertigtseins verstehen sie das Fortschreiten dieses Glaubens, was durch die innere Wirksamkeit des Heiligen Geistes geschieht, die sich nur durch gewisse Zeichen kundgibt, von denen sie verschiedenes lehren [89]. Sie lehren auch ausdrücklich von den guten Werken, daß sie vom Menschen und von seinem Willen geschehen und auf jenen Glauben folgen; allein sie schließen dieselben von der Rechtfertigung aus, weil das Eigene und mithin das Verdienst des Menschen in ihnen ist [90]. Dies ist der heutige Glaube im allgemeinen; allein die Beweise und die Einkleidungen desselben sind mannigfaltig und ver- schieden: es sollen hier auch einige derselben angeführt werden, und zwar: daß die Menschen nicht durch eigene Kräfte, Verdienste und Werke vor Gott gerechtfertigt werden können, sondern aus Gnaden um Christi willen durch den Glauben, und zwar durch diesen dann, wenn sie glauben, daß sie um Seinetwillen, Der durch Seinen Tod für uns genuggetan, zu Gnaden aufgenom- men und ihre Sünden vergeben werden, und daß Gott der Vater dies den Gläubigen um der Gerechtigkeit willen, die vor Ihm gilt, zurechne [91]. Daß dieser Glaube nicht bloß die historische Kenntnis sei, daß Christus für uns gelitten habe und gestorben sei, sondern auch eine Einstimmung des Herzens, ein Vertrauen und eine Zuversicht, daß um Christi willen die Sünden aus Gnaden vergeben werden und wir gerechtfertigt werden [92]; und daß dann drei Dinge zusammenkommen, die Verheißung aus Gnaden, das Verdienst Christi als der Preis und die Begnadigung; daß der Glaube die Gerechtigkeit sei, durch die wir vor Gott um der Verheißung willen als gerecht angesehen werden, und daß gerechtfertigt werden heiße, von Sünden freigesprochen werden, daß gewissermaßen auch gesagt werden könne, lebendig gemacht und wiedergeboren werden; daß der Glaube uns zur Gerechtigkeit gerechnet werde, nicht weil er ein so gutes Werk ist, sondern weil er das Verdienst Christi ergreift; daß das Verdienst Christi in Seinem Gehorsam, Seinem Leiden, Seinem Tod und Seiner Auferstehung bestehe, daß notwendig etwas sein müsse, durch das man zu Gott kommen kann und daß dies nichts anderes sei als der Glaube, durch den die Aufnahme geschieht [93]. Daß der Glaube im Rechtfertigungsakt durch das WORT und durch das Hören in uns komme und daß er keine Handlung des Menschen, sondern eine Wirksamkeit des Heiligen Geistes sei und der Mensch dann nicht mehr mitwirke, als eine Salzsäule, ein Klotz oder Stein, nichts aus sich tuend und nichts davon wissend, daß er aber nach dem Akt mitwirke, wiewohl nicht mit einigem eigenen Willen im Geisti- gen; anders aber in natürlichen, bürgerlichen und moralischen Dingen; daß er jedoch in geistigen Dingen so weit fortschreiten könne, daß er das Gute wolle und sich daran ergötze, allein auch dies nicht durch seinen Willen, sondern durch den Heiligen Geist, daß er so mitwirke nicht mit eigenen Kräften, sondern mit neuen Kräften und Gaben, die der Heilige Geist bei der Bekehrung erwecke [94]. Daß bei der wahren Bekehrung eine Umänderung, Erneuerung und Bewegung im Verstand und Herzen des Menschen vorgehe; daß die Liebe, die guten Werke und die Buße nicht zum Rechtfertigungsakt hinzukommen, sondern im Stand der Rechtfertigung notwendig seien, besonders um des Gebotes Gottes willen, und daß man durch sie leibliche Belohnungen in diesem Leben, nicht aber die Sündenvergebung und die Herrlichkeit des ewigen Lebens verdiene, weil der bloße Glaube ohne die Werke des Gesetzes rechtfertige und selig mache; daß der Glaube als Akt den Menschen recht- fertige, der Glaube als Zustand aber ihn erneuere; daß man in der Erneuerung um des Gebotes Gottes willen die guten Werke, welche die Zehn Gebote vorschreiben, notwendig tun müsse, weil Gott wolle, daß die fleischlichen Begierden durch die bürgerliche Ordnung im Zaum gehalten werden, daher Er Lehre, Gesetze, Obrigkeiten und Strafen gegeben habe; daß daraus die Falsch- heit des Satzes folge: wir verdienen durch Werke die Sündenvergebung und Seligkeit, und die Werke tragen etwas zur Erhaltung des Glaubens bei; und daß es auch falsch sei, daß der Mensch um der Gerechtigkeit seiner Vernunft willen für gerecht angesehen werde, und daß die Vernunft durch eigene Kräfte Gott über alles lieben und Sein Gesetz halten könne; mit einem Wort, daß der Glaube und die Seligkeit in den Menschen bewahrt und erhalten werden, nicht durch gute Werke, sondern bloß durch den Geist Gottes und durch den Glau- ben, daß aber die guten Werke Zeugnisse seien, daß der Heilige Geist gegen- wärtig sei und in ihnen wohne. Die Redensart, daß die guten Werke der Selig- keit schädlich seien, wird als verderblich verdammt, weil man die inneren Werke des Heiligen Geistes, die gut sind, verstehen müsse, nicht die äußeren, die vom eigenen Willen des Menschen ausgehen und nicht gut, sondern böse sind, weil sie verdienstlich sind. Sie lehren überdies, daß Christus am Jüngsten Gericht ein Urteil über die guten und bösen Werke fällen werde, sofern sie eigentliche und nicht eigentliche Wirkungen des Glaubens im Menschen seien [95]. Dieser Glaube herrscht heutzutage in der ganzen protestantischen Chri- stenheit bei den Geistlichen, nicht aber bei den Laien, außer sehr wenigen [96]; denn die Laien verstehen unter dem Glauben nichts anderes als glauben an Gott den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist, und daß, wer gut lebt und gut glaubt, selig werde, und vom Herrn, daß Er der Seligmacher sei; denn sie wissen die Geheimnisse der Rechtfertigung ihrer Prediger nicht; diese predi- gen zwar dieselben, allein sie gehen bei ihren Zuhörern, den Laien, zu dem einen Ohr hinein und zu dem anderen wieder hinaus. Die Doktoren selbst halten sich sogar dieser Kenntnis wegen für gelehrt und geben sich in den Gymnasien und Schulen viele Mühe, daß sie sie fassen; weswegen oben gesagt worden, daß dieser Glaube der Glaube der Geistlichen sei. Die Doktoren lehren jedoch diesen Glauben in den Reichen, wo die Protestanten sind, auf verschiedene Weise: in Deutschland, Schweden und Dänemark: daß der Heilige Geist durch diesen Glauben wirke, die Menschen rechtfertige und heilige und dann nach und nach erneuere und wiedergebäre, jedoch ohne des Gesetzes Werke, und daß, wer in diesem Glauben aus Vertrauen und Zu- versicht sei, bei Gott dem Vater in Gnaden stehe, und dann das Böse, das er tue, zwar erscheine, aber immerfort vergeben werde.

In England: daß dieser Glaube ohne Wissen des Menschen die Liebe wirke, und daß auch das das Gute der Liebe sei, was, wie der Mensch fühlt, der Heilige Geist in ihm wirkt; und daß es, wenn er dies nicht fühlt und doch um der Seligkeit willen Gutes tut, zwar gut heiße, dennoch aber vom Men- schen her etwas Verdienstliches an sich habe; dann auch, daß dieser sich noch in der letzten Todesstunde wirksam beweisen könne, obgleich man nicht wisse wie.

In Holland: daß Gott der Vater um des Sohnes willen durch den Heiligen Geist den Menschen durch diesen Glauben rechtfertige und innerlich reinige, jedoch nur nach eigenem Willen, von dem er sich abkehre und den er nicht, oder, nach einigen, nur leicht berühre, daher dann das Böse des menschlichen Willens vor Gott nicht erscheine; doch von diesen ihren Geheimnissen wissen wenige Laien, und sie wollen dieselben auch nicht, so wie sie sind, ausbreiten, weil sie wissen, daß man keinen Geschmack daran finden würde.

IV. Von dem Gesetz und Evangelium. Daß das Gesetz von Gott gege- ben worden sei, damit man wisse, was Sünde ist, und damit dieselbe so durch Drohung und Furcht und hernach durch Verheißung und Ankündigung der Gnade in Schranken gehalten werde; daher es die Hauptbestimmung des Gesetzes sei, die Erbsünde und alle ihre Früchte aufzudecken, damit man wisse, wie entsetzlich die menschliche Natur gefallen und von Grund aus verdorben ist. Auf diese Weise erschreckt und demütigt es den Menschen und wirft ihn zu Boden, bis er zuletzt an sich selbst verzweifelt und ängstlich nach Hilfe begehrt. Diese Wirkung des Gesetzes heißt Zerknirschung, die nicht aktiv oder tätig, sondern passiv und eine Gewissensqual ist. Das Evangelium aber ist die ganze Lehre von Christus und vom Glauben, und so von der Sün- denvergebung, mithin die froheste Botschaft, nicht strafend noch schreckend, sondern tröstend. Durch das Gesetz wird der Zorn Gottes offenbar über alle Gottlosigkeit und der Mensch verdammt, weswegen es macht, daß der Mensch auf Christum und aufs Evangelium sieht. Es soll, weil sie verbunden sind, über beide gepredigt werden. Das Evangelium lehrt, daß Christus allen Fluch des Gesetzes auf Sich genommen und alle Sünden versöhnt habe, und daß wir durch den Glauben Vergebung erlangen. Daß der Heilige Geist nicht durch die Predigt des Gesetzes, sondern durch die des Evangeliums gegeben und aufge- nommen und das Herz des Menschen erneuert werde, und daß hierauf der Geist sich des Gesetzes bediene, um zu lehren und aus den Zehn Geboten zu zeigen, was der gute und wohlgefällige Wille Gottes sei: so mache der Geist tot und lebendig. Daß man zwischen Werken des Gesetzes und Werken des Geistes unterscheiden müsse, daher die Gläubigen nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade seien, nämlich auf obige Weise. Daß die Gerechtig- keit des Gesetzes nicht rechtfertige, das heißt, nicht aussöhne, noch wie- dergebäre, noch für sich Gott angenehm mache; sondern auf die Gabe des Heiligen Geistes die Erfüllung des Gesetzes folge. Daß die Werke der zweiten Tafel des Dekalogs nicht rechtfertigen, weil wir es durch sie mit Menschen und nicht eigentlich mit Gott zu tun haben und bei der Rechtfertigung man doch mit Gott zu tun haben soll. Daß Christus, weil Er ohne Sünde die Strafe der Sünde litt und ein Opfer für uns wurde, jenes Recht des Gesetzes, die Gläubigen zu verdammen, aufgehoben habe, sofern Er selbst die Versöhnung für sie geworden, um derer willen sie für gerecht angesehen werden [97].

V. Von der Buße und Beichte. Daß die Buße aus zwei Teilen bestehe, wovon der eine die Zerknirschung, das heißt, ein dem Gewissen um der Sünde willen eingejagter Schrecken; der andere der Glaube sei, den man aus dem Evangelium empfange und der durch die Sündenvergebung das Gewissen tröste und es von seinen Schrecken befreie. Wer bekenne, daß er ganz Sünde sei, der begreife alle Sünden darunter, schließe keine aus und vergesse keine; so werden dann die Sünden ausgetrieben, der Mensch gereinigt, gebessert, geheiligt, weil der Heilige Geist die Sünde nicht herrschen lasse, sondern niederdrücke und bezähme. Daß die Aufzählung der Sünden frei sein müsse, ob jemand will oder nicht will. Daß die Privatbeichte und Absolution hoch- zuhalten sei, daher jeder, wenn er wolle, seine Sünden beichten und vom Beichtvater Absolution empfangen könne, worauf dann die Sünden vergeben seien. Die Worte, mit denen der Geistliche dann antworten solle, seien: Gott sei dir gnädig und stärke deinen Glauben; dir geschehe, wie du glaubst, und: Ich vergebe dir auf Befehl des Herrn deine Sünden; nach anderen aber: Ich verkündige dir die Vergebung deiner Sünden; daß aber dem ungeachtet die Sünden um der Buße so wenig als um der Werke, sondern um des Glaubens willen vergeben werden. Die Buße der Geistlichen ist daher bloß ein Bekennt- nis vor Gott, daß sie Sünder seien, und eine Bitte um Beharrlichkeit im Glau- ben. Daß es keiner Versöhnopfer und Genugtuungen bedürfe, weil Christus die Versöhnung und Genugtuung sei [98].

VI. Von der Erbsünde lehren sie, daß nach dem Fall Adams alle Men- schen, die auf natürliche Art gezeugt worden, mit der Sünde, das ist, ohne Furcht Gottes und mit Lüsten geboren werden, und daß dies sie verdamme, und denen, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist neugeboren werden, jetzt schon den ewigen Tod bringe [99]. Daß sie ein Mangel der ursprünglichen Gerechtigkeit und zugleich eine unordentliche Verfassung der Seelenkräfte und ein verdorbener Zustand sei. Daß ein Unterschied sei zwi- schen der Natur selbst, in die der Mensch erschaffen ist, und die, auch nach dem Fall, Gottes Geschöpf ist und bleibt, und zwischen der Erbsünde; daß also ein Unterschied sei zwischen der verdorbenen Natur und zwischen der Ver- derbnis, die der Natur anhängt und durch welche die Natur verdorben ist; daß niemand als allein Gott die Verderbnis der Natur von der Natur selbst trennen könne, was bei der seligen Auferstehung völlig geschehen solle, weil dann die Natur selbst, die der Mensch in der Welt herumträgt, ohne die Erbsünde auferstehen und der ewigen Seligkeit genießen werde [100]; daß ein Unter- schied zwischen dem Werk Gottes und dem Werk des Teufels sei; daß diese Sünde nicht in die Natur eingedrungen sei, als ob der Satan irgend etwas Böses substantiell erschaffen und es mit der Natur vermischt hätte, sondern daß die anerschaffene und ursprüngliche Gerechtigkeit verloren worden sei; daß die Erbsünde eine zufällige Beschaffenheit [accidens] und der Mensch in Absicht auf dieselbe vor Gott gleichsam geistig tot sei. Daß dieses Böse bloß durch Christum zugedeckt und vergeben werde; daß der Samen selbst, aus dem der Mensch gebildet werde, mit dieser Sünde befleckt sei und daher der Mensch von seinen Eltern böse Neigungen und eine innere Unreinigkeit des Herzens empfange [101].

VII. Von der Taufe. Daß die Taufe nicht bloßes Wasser, sondern ein auf Gottes Befehl genommenes, mit Gottes Wort versiegeltes und so geheiligtes Wasser sei. Daß die Kraft, die Handlung, die Frucht und der Endzweck der Taufe darin bestehe, daß die Menschen selig gemacht und in die christliche Gemeinschaft aufgenommen werden; daß durch die Taufe der Sieg über Tod und Teufel, die Vergebung der Sünden, die Gnade Gottes, Christus mit allen seinen Werken, und der Heilige Geist mit allen seinen Gaben, und die ewige Seligkeit allen und jeden, die glauben, dargereicht werde; ob der Glaube auch den Kindern durch die Taufe gegeben werde, liege zu tief, als daß man sich darüber in ängstliche Forschungen einlassen sollte. Daß das Untertauchen ins Wasser die Ertötung des alten Menschen und die Auferstehung des neuen bedeute, daher sie ein Bad der Wiedergeburt, und ein wirkliches Bad im WORT, dann im Tode und Begräbnis Christi genannt werden könne; daß das Leben des Christen eine tägliche Taufe sei, die einmal so angefangen worden; daß das Wasser dies nicht bewirke, sondern das Wort Gottes, das in und mit dem Wasser sei, und der Glaube an das Wort Gottes, der zum Wasser hinzukomme; daß folglich das Taufen im Namen Gottes zwar durch Menschen geschehe, daß es aber doch nicht von ihnen, sondern von Gott selbst sei; daß die Taufe nicht die Erbsünde, durch Vernichtung der bösen Begierlichkeit, sondern daß sie die Schuld wegnehme [102].

Andere Protestanten glauben aber, daß die Taufe ein Wasserbad sei, durch das die innere Abwaschung von Sünden angedeutet werde; daß sie die Wiedergeburt, den Glauben, die Gnade Gottes und die Seligkeit nicht ver- schaffe, sondern bloß bedeute und versiegle; und daß diese nicht in und mit der Taufe, sondern nachher mit dem heranreifenden Alter erworben werde; daß bloß die Auserwählten die Gnade Christi und die Gabe des Glaubens erlangen, und daß, weil die Seligkeit nicht von der Taufe abhänge, dieselbe in Ermange- lung eines ordinierten Geistlichen auch von jemand anderem verrichtet werden könne [103].

VIII. Vom heiligen Abendmahl. Diejenigen Protestanten, die man Lutheraner nennt, lehren, daß in dem heiligen Abendmahl oder dem Altar- sakrament der Leib und das Blut Christi wirklich und wesentlich gegenwärtig seien und zugleich mit dem Brot und Wein wirklich ausgeteilt und empfangen werden; daß also der wahre Leib und das wahre Blut Christi in, mit und unter dem Brot und Wein seien und den Christen zu essen und zu trinken gegeben werden; daß sie daher nicht bloßes Brot und bloßer Wein seien, sondern in Gottes Wort beschlossen und daran gebunden, und daß dies mache, daß sie Christi Leib und Blut seien; denn wenn das Wort zum Element hinzukomme, so werde es ein Sakrament, daß es aber gleichwohl keine Transsubstantiation sei, dergleichen die Päpstlichen haben; daß es eine Seelenspeise sei, die den neuen Menschen nähre und stärke, daß es eingesetzt worden sei, damit der Glaube seine Kräfte wieder erlange und sammle, die Vergebung der Sünden und das neue Leben uns zuteil werde, das Christus uns verdient hat; daß so der Leib und das Blut Christi nicht bloß geistlich durch den Glauben, sondern auch mit dem Munde, auf übernatürliche Weise, in sakramentalischer Vereinigung mit dem Brot und Wein genossen werde; daß die Würde dieses Mahles auf dem bloßen Gehorsam und auf dem Verdienst Christi beruhe, das man sich durch wahren Glauben zueigne; mit einem Wort: daß die Sakramente, das Abendmahl des Herrn und die Taufe Zeugnisse des Willens und der Gnade Gottes gegen die Menschen seien; und daß das Sakrament des Abendmahles eine Verheißung der göttlichen Gnade durch den Glauben sei; daß es die Herzen zum Glauben bringe und daß der Heilige Geist durch das WORT und die Sakramente wirke; daß die Konsekration des Geistlichen dies nicht bewirke, sondern daß es bloß der allmächtigen Kraft des Herrn zuzuschreiben sei; daß sowohl die Würdigen als die Unwürdigen den wahren Leib und das wahre Blut Christi, so wie Er am Kreuz hing, empfangen, die Würdigen zur Seligkeit, die Unwürdigen aber zur Verdammnis; daß die würdig seien, die den Glauben haben; daß niemand zu diesem Mahle genötigt werden, sondern jeder hin- zugehen solle, wenn der geistige Hunger ihn dazu antreibe [104].

Andere Protestanten aber lehren, daß im heiligen Abendmahl der Leib und das Blut Christi bloß geistig genossen werden, und daß das Brot und der Wein in ihm bloß Zeichen, Typen, Symbole, Bilder, Figuren und Ähnlich- keiten seien; daß Christus nicht dem Leib nach, sondern bloß durch die Kraft und Wirksamkeit aus Seinem göttlichen Wesen gegenwärtig sei; daß aber im Himmel eine Verbindung durch die Gemeinschaft der Eigenschaften [secun- dum communicationem idiomatum] sei; daß der Wert dieses Mahles nicht nur vom Glauben, sondern auch von der Vorbereitung abhänge; daß bloß die Würdigen die Kraft desselben empfangen, die Unwürdigen aber bloß Brot und Wein [105]. Ungeachtet dieser Abweichungen stimmen doch alle Protestanten darin überein, daß die, welche würdig zu diesem heiligen Mahl gehen wollen, durchaus Buße tun müssen: die Lutheraner: daß die, welche nicht Buße wegen ihrer bösen Werke getan haben und doch hinzugehen, in Ewigkeit verdammt seien; die Engländer: daß sonst der Teufel in sie fahren würde, wie in den Judas: dies erhellt aus den Gebeten, die vor der Kommunion verlesen werden [106].

IX. Vom freien Willen. Sie unterscheiden zwischen dem Zustand vor dem Fall, nach dem Fall, nach erlangtem Glauben und der Erneuerung, und nach der Auferstehung. Daß der Mensch nach dem Fall in geistigen und göttlichen Dingen aus eigenen Kräften durchaus nichts anfangen, denken, verstehen, glauben, wollen, wirken und mitwirken, noch sich zur Gnade vorbereiten und anschicken könne, sondern daß seine natürliche Willkür bloß auf das gehe, was gegen Gott ist und Gott mißfällt; sodaß der Mensch im Geistigen wie ein Stock sei, dennoch aber eine wiewohl nicht aktive, sondern passive Fähigkeit habe, durch die er zum Guten durch Gottes Gnade gelenkt werden könne; daß gleichwohl dem Menschen nach dem Fall die Freiheit geblieben sei, das Wort Gottes zu hören oder nicht zu hören, und daß so ein Fünkchen des Glaubens im Herzen angezündet werde, das die Sündenver- gebung um Christi willen ergreife und tröste. Daß aber der menschliche Wille doch die Freiheit habe, bürgerliche Gerechtigkeit zu üben und die seiner Vernunft unterworfenen Dinge zu erwählen [107].

X. Von der Kirche. Daß die Kirche eine Versammlung und Gemein- schaft der Heiligen und daß sie durch die ganze Welt zerstreut und bei denen sei, die denselben Christus, denselben Heiligen Geist und dieselben Sakramen- te haben, ihre Überlieferungen mögen nun gleich oder verschieden sein; und daß sie hauptsächlich eine Gesellschaft des Glaubens; daß diese Kirche allein der Leib Christi sei, und die Guten der Sache und dem Namen nach, die Bösen aber bloß dem Namen nach die Kirche ausmachen; daß die Bösen und Heuch- ler, sofern sie beigemischt seien, Glieder der Kirche den äußeren Zeichen nach seien, daß sie nur nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen, aber keine Glieder des Leibes Christi seien. Daß die kirchlichen Gebräuche, welche Zeremonien heißen, gleichgültig, und kein Gottesdienst, auch kein Teil des Gottesdienstes seien; daß es daher der Kirche freistehe, dergleichen einzufüh- ren, zu ändern und abzuschaffen als: die Unterschiede der Kleider, der Zeiten, der Tage, der Speisen und dergl.; und daß deswegen keine Kirche die andere um solcher Dinge willen verdammen dürfe [108].

XI. Dies sind die Lehren der protestantischen Kirche und Religion im Auszuge; das aber, was die Schwenkfeldianer, die Pelagianer, die Manichäer, die Donatisten, die Wiedertäufer, die Arminianer, die Zwinglianer, die Antitri- nitarier, die Sozzinianer, die Arianer und heutzutage die Quäker und Herrn- huter lehren, ist übergangen worden, weil diese als Ketzer von der protestanti- schen Kirche ausgeschlossen und verworfen sind [109].

ANMERKUNGEN DES ÜBERSETZERS

2] Diese einzelnen Dogmen kann man finden in: „Sacrosanctum Concilium Tridentinum etc. ex ult. recogn. Joan. Gallemart“, Colon. Argr. 1712 8vo, hier: Sessio V, § 1 pag. 13

3] am angeführten Ort, §. 2 p. 13

4] a.a.O. §. 3. p. 13

5] a.a.O. Sess. XIV. cap. 2 p. 145. V. § 5. p. 14

6] a.a.O. V. § 4. p. 13

7] a.a.O. VI. cap. 7. p. 47

8] a.a.O. VII. can. 14. p. 88

9] a.a.O. XIV. cap. 1. p. 144

10] a.a.O. XIII. cap. 3. p. 124 s.

11] a.a.O. XXI. can. 1-3. p. 205 s.

12] a.a.O. XXII. cap. 7. p. 242

13] a.a.O. XIII. cap. 8. p. 129

14] a.a.O. XIII. cap. 3-5. can. 1-4 p. 124 fs.

15] a.a.O. XXII. cap. XI. p. 277

16] a.a.O. XIII. cap. 8. p. 129

17] a.a.O. XIII. cap. 2. p. 123

18] a.a.O. XXII. cap. 1. 2. p. 238 s.

19] a.a.O. XXII. cap. 2. 4. p. 239, 240

20] a.a.O. cap. 6. p. 241 s.

21] a.a.O. cap. 8. p. 243

22] a.a.O. cap. 5. p. 241

23] a.a.O. cap. 2. p. 239

24] a.a.O. cap. 3. p. 240

25] a.a.O. XIV. cap. 1. p. 144

26] a.a.O. cap. 2. p. 146

27] a.a.O. cap. 3. p. 146

28] a.a.O. cap. 4. p. 148

29] a.a.O. cap. 5. p. 149

30] a.a.O. cap. 6. p. 152, cap. 3. p. 146, cap. 7. p.153

31] a.a.O. cap. 8. p. 157 s., cap. 9. p. 158 s., can.15 p. 165 s. VI. cap. 14 p. 52,

can. 30 p. 60

32] a.a.O. Contin. Sess. XXV. p. 626 33] a.a.O. VI. cap. 4. p. 45

34] a.a.O. cap. 5. „exord. justificationis secundum“. 35] a.a.O. cap. 6. p. 46

36] a.a.O. cap. 7. p. 47

37] a.a.O. cap. 8. p. 48

38] a.a.O. cap. 11. p. 50, cap. 13. p. 52

39] a.a.O. cap. 14. p. 52

40] a.a.O. cap. 15. p. 53

41] a.a.O. cap. 16. p. 53

42] a.a.O. can. 4. 5. p. 55

43] a.a.O. cap. 12. p. 51

44] a.a.O. can. 30. p. 60. XXII. cap. 2. p. 239 XXV. p. 506

45] a.a.O. VII. can. 1, 3, 6, 8, p. 84 s.

46] a.a.O. can. 2. Vergl. Brenners Neueste kath. Dogmatik. 1818, S. 150

47] a.a.O. XIV. cap. 1, 3 p. 160 s.

48] a.a.O. XXIII. cap. 2-4 p. 279 fs. can. 1,2,4,5 p. 282 s.

49] a.a.O. XXIV. can. 1,3,4,9-12 p. 345 s.

50] a.a.O. XXV. De invoc. etc. Sanctor. p. 507 s.

51] a.a.O. VI. cap. 1. p. 61. X. Bulla, p. 118 s., VII. Bulla, p. 114. s. XIV. cap. 7 p. 153 s., XXIV. cap. 1 p. 395; XXV. cap. 21 p. 625; Bulla confirm. p. 633

s. Prof. fidei p. 452, Cat. Rom. 2, cap. 7 quæst. 24 p. 433 s. ed. Aug. Vind. 1762 8 vo.

52] Vergl. a.a.O. XXV. cap. 1 p. 572

53] Das Trienter Konzil hat die päpstliche Sanktion seiner Dekrete in folgen- den Ausdrücken erbeten: (a.a.O. p. 632), „nos ... legati ... humiliter petimus nomine ... Concilii Oecumenici Tridentini, ut Sanctitas vestra dignetur confir- mare omnia et singula, quæ ... in eo decreta et definita sunt“; worauf dieselbe also abgefaßt erfolgte: (p. 634.) „Cum autem ipsa sancta Synodus pro sua erga Sedem Apostolicam reverentia antiquorum etiam Conciliorum vestigiis inhæ- rens, Decretorum suorum omnium ... confirmationem a nobis petierit, Decreto de ea re in publica Sessione facto: Nos ... habita super hac re cum venerabili- bus fratribus nostris sanctæ Romanæ Ecclesiæ Cardinalibus ... et assensu in Consistorio nostro secreto illa omnia et singula auctoritate Apostolica hodie confirmavimus, et ab omnibus Christi fidelibus suscipienda ac servanda esse decrevimus“. Dieses Konzil hat ferner die Macht des Papstes anerkannt, den authentischen Kathechismus, das Missale, das Breviarium und das Verzeichnis der verbotenen Bücher, zu autorisieren und herauszugeben (Sess. XXV. p. 627 s.). Ebenso hat es die näheren Bestimmungen und Auslegungen der abgefaßten Dekrete dem Papst anheimgestellt, und das ganze Verfahren hierbei seinem Gutbefinden überlassen; (ibid. Sess. XXV. p. 629) daher auch die Bulle Pius

IV. von 20. Juli 1564 mit den Worten anfängt: (ibid. p. 638) „Sicut ad sacro- rum Conciliorum decreta ac Canones, auctoritas atque confirmatio Apostolicæ Sedis et debet, et solet accedere, ita si qua super eis exorta sit dubitatio, ejus- dem Sedis judicio, et declaratione tollenda est“. Pius V. nennt sich demgemäß in einer Bulle vom 12. Nov. 1568: „Sacrorum conciliorum auctor et interpres“. Als Kennzeichen eines echten Konsiliums nennt aber die römische Kurie außer jener gesetzmäßigen Sanktion der gefaßten Beschlüsse auch noch die gesetzmäßige Zusammenberufung und das gesetzmäßige Präsidium. Was die Zusammenberufung betrifft, so hat schon der Papst Julius I. (in den Jahren 336-352) es für einen apostolischen, durch das Konzilium zu Nicäa erneuerten Kanon erklärt, daß sie von Rechts wegen dem römischen Bischof allein zu- komme. Unter den Gründen, aus denen Lucentius, der Vicarius des römischen Stuhls, den Dioscurus von dem Chalcedonischen Konzilium ausgeschlossen haben will, wird auch er angeführt, daß er ohne Erlaubnis des röm. Stuhls Synode gehalten habe. Dieselbe Regel wurde in der siebenten ökumenischen Synode, bei der Verwerfung des Pseudokonzils zu Konstantinopel im Jahre 754 zu Grunde gelegt. Das Basler Konzil wurde daher nach Entfernung Eugen

IV. als ein Conciliabulum Satanæ bezeichnet, und auch während der Kirchen- versammlung zu Trient hat der Papst dieses Recht feierlich ausgeübt. Was das Präsidium betrifft, so wird von den römischen Kanonisten behauptet, daß der Papst bei allen ökumenischen Synoden persönlich oder durch Legaten präsi- diert habe, und die Ultrapartei behauptet dies sogar schon in Beziehung auf das sogenannte Jerusalem’sche Konzil (so Orsi: „il sinodo Cerosolimitano ebbe per la presenza die Pietro il nome e la vertu die concilio generale“), und bei dem Konzil zu Nicäa gibt man die römische Presbyteri Vitus und Vincentius und, obgleich mit einiger Unbestimmtheit, Hosius, Bischof von Corbuda, als päpstliche Präsidenten an. Das Konzil zu Trient hat daher auch den stehenden Titel: „Sacrosancta ... Tridentina Synodus in Spiritu Sancto legitime cong- regata, in ea praesidentibus ... Apostolicæ Sedis Legatis“ (Sess. III. p. 5. X. p. 117;) und um noch bestimmter den Papst als Haupt der Kirchenversammlung zu bezeichnen, wurde festgesetzt, die Briefe derselben mit dem Siegel des Protolegaten zu siegeln. Hierzu kommt noch, daß die päpstlichen Decretalen im Corpus juris canonici ihre Stelle neben den Canones der Konzilien ein- nehmen (vergl. Conc. Trid. Sess. XXIV. cap. 14. p. 462 „sacris Canonibus, et variis summ. Pontificum constitutionibus, quas omnes innovat“) und die Päpste durch die regulas cancellariæ apostolicæ, die sie bei Besteigung des Stuhles ausfertigen, nach Gefallen die Anordnungen ihrer Vorgänger be- stätigen oder andere festsetzen können, nach denen sie bei Reservationen, Dispensationen und den übrigen Angelegenheiten der Jurisdiktion verfahren wollen. Hieraus ergibt sich, daß es unkatholisch ist, den päpstlichen Bullen uneingeschränkte Autorität abzusprechen, und daß die gesetzgebende Gewalt ganz im Papst selbst, nicht aber in den Konzilien ruht, daß er also über diesen steht, wie denn auch die Regierungen nicht mit den Konzilien, sondern mit dem Papst Konkordate abschließen, um das Kirchenwesen zu organisieren und die Grenzen der Jurisdiktion des Staates und der Kirche abzustecken. Vergl. Clausen, Kirchenverfassung, Lehre und Ritus des Katholizismus und Protest.

a.d. Dänischen übers. v. Fries. Neustadt a.d.O. 1828. S. 19f, 112f. 54] Conc. Trid. Sess. XIV. cap. 1.p.145, can. 3.p.163

55] Joh. Aventinus führt in s. Annales Bojorum folgende Behauptungen Gregors VII. an: Alle Gewalt hat Gott seinem Sohn, dieser hat sie Petrus und dessen Nachfolgern, den Bischöfen in Rom übergeben. Diesen müssen alle Menschen gehorchen, auch der Kaiser, und wo er sich weigert, wird er abge- setzt und verflucht ... Das römische Reich ist ein Lehen des Papstes, und nur durch seine Zustimmung kann der Kaiser regieren. - Der Papst ist der all- gemeine Seelenhirt. Alexander VI. hatte die halbe Erde verschenkt, Paul III. durch seine Bulle: consueverunt romani pontifizes (vom Jahre 1536) die absolute Herrschaft des Papstes über alle Weltliche und Geistliche als ein göttliches Recht proklamiert. Vergl. Carové, Über alleinseligmachende Kirche, Frankf. 1826 8o. S. 444.

56] Conc. Trid. Sess. XXIII. cap. 4. p. 281 s. can. 7, 8 p. 283 XIV. cap. 6,7 p. 152 s. Die Episkopalen, welche die Kirche vom Papst unterscheiden, und dieselbe unmittelbar durch die Konzilien repräsentiert werden lassen, forderten im Tridentin. Konzil, daß die bischöfliche Macht für nach göttlichem Recht gestiftet, also für unabhängig von dem päpstlichen Stuhl erklärt werde; allein die römische Kurie räumte dieselbe nur in Rücksicht der podestas ordinis ein, wogegen sie mit Beziehung auf Christi Worte zu Petrus (Matthaeus 16:17; Johannes 21:17) sich die ganze Jurisdictionsmacht zueignete, und höchstens einge- stand, die Bischöfe seien von Christo eingesetzt, um vom Papst zur Teilnahme an der Regierung der Kirche angestellt zu werden („appelari in partem sollici- tudinis“); und das Konzil, obgleich es unter dem Vorwand, es habe nur über Streitfragen zwischen Katholiken und Ketzern zu urteilen, in dieser Sache ein ausweichendes Stillschweigen beobachtete, spricht sich doch sehr bestimmt für das monarchische und wider das aristokratische System aus, schon in der feierlichen Art, mit der es bei seiner Eröffnung und bei seinem Schluß seiner Unterwürfigkeit unter den päpstlichen Zepter erklärt. Siehe oben Nr. 53 und außerdem noch Sess. XIV. de ref. cap. 7 p. 153. „Pontifices Max. pro suprema potestate, sibi in Ecclesia universali tradita.“ cf. p. 61, 114, 192; Sess. XXV. cap. 21. de ref. p. 625. „S. Synodus omnia et singula, ... quæ ... a sacro Conci- lio statuta sunt declarat ita decreta fuisse, ut in his salva semper auctoritas Sedis Apostolicæ, et sit, et esse intelligatur“. Cf. Conc. Flor. a 1439: „pascen- di, regendi et gubernandi universalem ecclesiam a Domino nostro J. Chr. plenam potestatem traditam esse“. Auch ist es nach der Lehre des Konzils zu Trient die Autorität des Papstes, welche die Bischöfe als gesetzmäßig stempelt, Sess. XXIII. can. 8 p. 283 und in dem römischen Katechismus wird der Papst der Vater und Regent der Bischöfe genannt. P. 2 cap. 7 qu. 24. p. 434 ed. Aug. 1762. „Summum in eo dignitatis gradum, et jurisdictionis amplitudinem, non quidem ullis Synodicis, aut aliis humanis constitutionibus, sed divinitusdatam agnoscit, quamobrem omnium fidelium et Episcoporum, cæteroumque Antisti- tum, quocumque illi munere et potestate præditi sint, pater ac moderator, universali Ecclesiæ, ut petri successor, Christique Domini verus et legitimus Vicarius in terris, præsidet“. In den Dekreten über die bischöfliche Jurisdik- tionsmacht werden sie daher gewöhnlich „Sedis Apostolicæ delegati“ genannt; (Sess. XIII. de. ref. 100:5 p. 140, 14:100:4 p. 172, 21:100:3-6 p. 217 fs.) demge- mäß es auch in dem bayrischen Konkordat heißt: (Art. 9) „priusquam eam (canonicam institutionem) obtinuerint, regimini seu administrationi ecclesia- rum respectivarum, ad quas designati sunt, nullo modo sese immicere pote- runt“. S. Clausen a.a. O. S. 22f, 106f, 130. 57, 58] l. c. Sess. IV. p. 9. Prof. fidei, ibid. p. 451.

59] In Indicem Libror. prohib. Praef. Regula III. In der Schrift: „Deutschland und Rom“ ist ein vertrauliches Gutachten dreier italienischer Bishöfe mitge- teilt, die zur Zeit der Reformation Luthers dem Papst, der sie dazu ausdrück- lich aufgefordert hatte, Ratschläge erteilten, wie das Ansehen des von den Stürmen der Zeit so heftig bedrohten apostolischen Stuhls noch gerettet wer- den möge. Ein geschärftes, jedoch ohne Geräusch zu vollziehendes Verbot gegen die Verbreitung des so gefährlichen Neuen Testaments in den Landes- sprachen, wird von jenen Oberhirten vorzugsweise empfohlen. Seit jener Zeit hat auch die Kurie immer zu verhüten gesucht, daß keine Bibelübersetzung in den Landessprachen verbreitet werde; wie man denn auch in keiner Buch- handlung Italiens eine italienische Bibel antrifft. Noch im Jahr 1816 erschien aus Veranlassung des Erzbischofs von Gnesen eine Bulle Pius VII., welche die Bibelgesellschaften mit der Pest vergleicht, und die Verbreitung der van Eßschen Übersetzung als gefährlich untersagt. Leo XII. schärfte diese Bulle von neuem ein, und in Österreich ging im Jahr 1817 ein Verbot gegen die Bibelgesellschaften aus, und unterdrückte die in Ungarn bestehenden. S. hierüber und über die Allioli‘sche Übersetzung der Hl. Schrift, die gegenwär- tig mit Approbation des apostolischen Stuhls erscheint, d. Hesperus vom 1. Juli 1830 Nr. 156 S. 624 vergl. mit Ersch und Gruber, Allg. Enzyklopädie der Wiss. u. Künste, Th 10 1823 S. 28. Von der italienischen Bibelübersetzung, die Sixt. V. (gegen den Willen vieler) herauszugeben beabsichtigt hatte, wird anderwärts die Rede werden.

60, 61] S. S. Con. Trid. 1712, p. 632 fs. Prof. fidei ibid. p. 450 fs. In dieser vom Papst Pius IV. im Jahr 1564 puplizierten Professio fidei finden sich die dogmatischen Dekrete des Konzils, nach dessen eigener Bestimmung (Sess.

24:100:12 p. 432, 25:100:2 p. 573) teils konzentriert, teils vermehrt, in eigentlich symbolischer Form dargestellt und zur Eidesleistung der angehen- den Geistlichen sanktioniert. Am Ende derselben heißt es: „Ich erkenne die heilige römisch-katholische und apostolische Kirche als die Mutter und Lehre- rin aller Gemeinden an, und verspreche und schwöre dem römischen Papst als Nachfolger des. s. Petrus, des Fürsten der Apostel, und als Statthalter Jesu Christi, wahren Gehorsam. Desgleichen nehme ich auch an und bekenne, ohne zu zweifeln, alles übrige, was von den heil. kanonischen Verordnungen und von den ökumenischen Konzilien, besonders von dem hochheiligen Tridenti- nischen Konzil gelehrt, bestimmt und erklärt worden ist, indem ich alle von der Kirche verdammte, verworfene und verfluchte Ketzereien in gleicher Weise verdamme, verwerfe und verfluche. Diesen wahren katholischen Glau- ben aber, außer dem niemand selig werden kann, und zu dem ich mich gegen- wärtig von freien Stücken bekenne, diesen will ich ganz und unverletzt bis zum letzten Lebenshauch unter Gottes Beistand aufs festete bewahren und beken- nen, und auch dafür sorgen, daß er von meinen Untergebenen oder denen, für die ich nach meinem Amte zu sorgen habe, so viel an mir ist, gehalten, gelehrt und gepredigt werde. Dies verspreche, gelobe und schwöre ich, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium“.

62] S. Libri Symbolici Ecclesiae evangelicae s. Concordia. Rec. C. A. hase, Lips. 1827

63] a.a.O. p. 2 fs. Das Athanas. Glaubensbekenntnis steht auch in der Lehre v. Herrn Nr. 56, 58, 59. (S. B. 1. S. 120f)

64] Libri Symb. p. 766 E. Form. Conc. Epit. 8:7 p. 607. Sol. Decl. 8:24 p. 766 s.

65] l.c. Conf. Aug. III. p. 10 Apol. I. p. 59 F. C. Ep. 8:1. p. 606 S. D. VII.

94 p. 752

66, 67] l.c. F.C. Ep. 8:2-4 p. 606 S. D, 8:6-11, 60, 61 p. 762 s. 776 s.

68] l.c. Symb. Ath. p. 4 F. C. Epit. 8:5 S. D. 8:14, 19, 29 s. p. 764 s.

768.

69] l.c. F. C. Epit. 8:6 p. 607 S. D. 8:19 p. 765.

70] l.c. Ep. 8:8 p. 607

71] l.c. Ep. 8:9 p. 608

72] l.c. Ep. 8:10 p. 608

73] l.c. Ep. 8:11 p. 608

74] l.c. Ep. 8:12 p. 609

75] l.c. Ep. 8:11, 16 p. 608, 611 S. D. 8:27 fs. 54-70, 79 p. 768, 778-780, 783

76] l.c. S. D. 8:15 p. 760 A. C. XXI. p. 19

77, 78] l.c. p. 765 fs. 774 fs. 779

79] l.c. A. C. III. p. 10 P. 2:3 p. 25 Apol. VI. p. 190 s. Cat. m. II. p. 495 S. D.

III. p. 682 s.

80] l.c. S. Ap. et Nic. p. 1 S. Ath. p. 4 S. D. VIII. p. 766 s.

81] l.c. A. C. III. p. 10

82] l.c. F. C. Ep. IX. p. 613 s.

83] Die Form. Conc. (Epit. u. Sol. Decl.) wurde selbst als Quelle benützt. 84] l.c. Ep. VIII. p. 605, 609 fs.

85, 86] l.c. Ep. VIII, p. 605, 611 s. 770 fs. S. D. 8:6, 7 p. 787

87] l.c. p. 3 s.

88, 89] f. l.c. p. 10, 60 fs. 304 fs. 335 fs. 583 fs. 682 fs

90] l.c. p. 81 s. 89, 94, 117, 688, 691

91] l.c. p. 18, 689

92] l.c. p. 18, 69, 125, 585

93] l.c. p. 68, 69, 70, 73, 121, 125, 131, 684 s.

94] l.c. p. 71, 73, 167, 656, s. 661, fs. 579 s. 583, 674, s. 681 s.

95] l.c. p. 582, 673, 96, 133 fs. 64, 590 s. 187 fs.

96] In neuerer Zeit sind bekanntlich auch die Geistlichen von dem Glauben der symbolischen Bücher immer mehr abgekommen, und in manchen Ländern werden sie nicht mehr auf dieselben verpflichtet. So hat z. B. in Baden der „nie einer Freidenkerei verdächtige“ Markgraf Karl Friedrich schon in einem Reskript vom 6. Aug. 1794 „den Eid auf die innerliche Annahme und das äußerliche Bekenntnis der in den symbolischen Büchern der evangel. Kirche ausgedrückten Glaubenswahrheiten als etwas schon längst außer Übung gekommenes betrachtet, und dessen gänzliche Abschaffung für alle Zukunft landesherrlich bestätigt“. S. D. Paulus im Sophronizon 1829 Heft 2 S. 2f. In anderen Ländern wurden sogar entgegengesetzte Bestimmungen gegeben. So mußten in den Kantonen Genf und Waadt, nach dem Reglement vom 3. Mai 1817 alle Prediger und Predigtamts-Kandidaten unterschreiben, daß sie sich enthalten wollen, in ihren Vorträgen ihre Meinung zu sagen: 1) sur la manière dont la nature divine est unie à la personne de Jesus Christ; 2) sur le péché originel; 3) sur la manière dont la grâce opère, ou sur la grâce efficiente; 4) sur la predestination“. S. Allg. Kirchenzeitung vom 2. Juni 1829 Nr. 87 S. 709.

In der Allg. Kirchenzeitung vom Juni 1830 Nr. 92 S. 788f sagt L. O. Ehlers, Kandidat des Predigtamts: „Der Grund, durch den die Zurücknahme der vorhin erteilten licentia concionandi von dem Kön. Konsistorium [zu Stade] gestützt ist, war die von mir vorgetragene Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben allein“. Es war also gerade seine Anhänglichkeit an die Hauptlehre der symbolischen Bücher, weswegen diesem Kanditaten die Er- laubnis zur predigen wieder entzogen wurde.

Prälat D. Hüffel in Karlsruhe gibt in der Allg. Kirchenzeitung vom Juni 1830 S. 799f folgende Vorschläge zu einer Konkordienformel:

1) Wir glauben an einen lebendigen und persönlichen Gott, den Schöpfer Himmels und der Erde.

2) Wir glauben an eine besondere göttliche Offenbarung in Christo, dem Herrn und Haupte der christlichen Kirche.

3) Wir glauben, daß die Hl. Schrift diese besondere Offenbarung faktisch enthalte; und daß dieselbe im Geiste der Bibel aufgefaßt, ebenso vernünftig als heilsam sei.

4) Wir glauben an ein ewiges Leben, und

5) versprechen endlich, diese angegebenen Punkte in allen Fällen zu lehren und zu verteidigen.

Diese Formel enthält bloß das Universell-Christliche; es könnte sie daher jeder Christ, welcher Konfession er auch angehöre, wohl unterschreiben. Der Geh. Kirchenrat und Prof. D. Paulus bemerkt aber im Sophronizon von 1830 4. S. 72f: „Selbst dieses wie wenn keine größere Religionsgesellschaft ohne symbolische Vorschriften bestehen könnte, ist nur ein Vorurteil derer, welche die Behandlung des Moralisch-Religiösen nicht genug von der juridischen Behandlung äußerer Zustände unterscheiden. Hatte denn die ganze prophetisch-jüdische Religionsgesellschaft von Mose an bis auf die pharisäisch-rabbinischen Traditionen herab irgendeine Dogmenvorschrift? Nur der Grundsatz des Glaubens an den höchsten Gott war das Symbol oder die Unterscheidungslehre der Nation gegen alle Vielgötterei. Und hatte denn Jesus oder der Verein der Apostel dem ganzen ersten Jahrhundert des reineren Christentums eine Dogmenvorschrift hinterlassen? Sind nicht alle Schriften des N. T. selbst nach ganz anderen Zwecken verfaßt“. Darin hat Hr. D. Paulus auch ganz Recht, für den Fall nämlich, daß in einem Lande noch keine voll- kommene Religionsfreiheit besteht, sondern an das äußere Bekenntnis zu irgendeiner Religionslehre noch bürgerliche Vorteile oder Nachteile geknüpft sind. Wo der Staat sich noch auf irgendeine Weise in die inneren Angelegen- heiten der Kirche mischt, wo sie also noch mehr oder weniger Staatsanstalt ist, da soll man dem menschlichen Geist wenigstens nicht durch symbolische Bücher Fesseln anlegen, und ihn dadurch in seiner Entwicklung aufhalten. Ein Staat aber, der zum Bewußtsein seiner selbst und seines Zweckes gelangt ist, der muß als solcher auch vollkommene Religionsfreiheit wollen; so viele Religionen oder Religionsansichten auch entstehen, er darf keiner etwas in den Weg legen, keine verhindern, eine besondere Religionsgesellschaft zu bilden, und keine Religionsgesellschaft vor der anderen begünstigen. Widrigenfalls würde er mit sich selbst in Widerspruch geraten, indem er zugleich ebendassel- be wollte und nicht wollte; denn er muß vernünftigerweise wahre Geistes- bildung aller, mithin auch die notwendigen Bedingungen derselben wollen; zu diesen aber gehört vor allem, daß in jedem Menschen das eigentlich Mensch- liche, das, was er vor dem Tier voraus hat, geachtet und gepflegt werde, und dieses ist: die freie Bewegung, das freie Fühlen, Denken und Handeln nach den rein inneren, also nicht von außen bestimmbaren Gesetzen seines Gewis- sens. Freies Handeln nach außen setzt aber auch äußere Freiheit, es setzt eine äußere Sphäre voraus, in der er sich frei bewegen kann, und die wenigsten so groß gelassen werden muß, als es sich mit der Freiheit aller anderen verträgt: nur wo die Freiheit der anderen, oder was damit zusammenhängt, wo das Gebiet des Staates selbst durch Worte oder Handlungen angetastet wird, darf und muß der Staat Einhalt tun; ginge er weiter, so griffe er dasjenige selbst an, das zu beschützen er da ist. Jeder muß also seine Ansichten und Gefühle frei aussprechen können, und sich mit allen denen, die sich zu denselben Ansichten und Gefühlen bekennen, frei vereinigen dürfen, um die gemeinsamen Zwecke durch vereinigte Kräfte besser erreichen zu können. Eine solche Vereinigung setzt also einen gemeinschaftlichen Glauben und ein gemeinschaftliches Bekenntnis, ein Symbol voraus, an dem sich die Glieder dieser Religions- gesellschaft erkennen, und durch das sie die Vermischung mit Andersglauben- den von sich zurückhalten. Durch eine solche Grundlage ist das kirchliche Leben bedingt, und es ist zweckgemäß, daß sie mit den Gegensätzen, welche die Zeit hervorruft, auch nähere Bestimmungen erhalte, sobald die Gesell- schaft auf diese besonderen Wert legen zu müssen glaubt. Hierunter leidet keiner; denn jede Gesellschaft hat das Recht, sich ihre Gesetze selbst zu geben, und es ist ja, wo vollkommene Religionsfreiheit besteht, mit keinem Nachteil verknüpft, zu einer anderen Gesellschaft überzugehen, oder eine eigene zu bilden, oder ganz für sich zu bleiben. Damit diese vollkommene Religions- freiheit sei, muß der Staat entweder alle Religionsgesellschaften, sobald sie eine gewisse Anzahl von Mitgliedern zählen, auf gleiche Weise unterstützen, oder er muß, wie in den vereinigten Staaten von Nordamerika, jede derselben sich selbst überlassen, und sich bloß etwa die Pflege des Universellchristlichen oder der Vernunftreligion und der allgemeinen Wissenschaften überhaupt vorbehalten. Wo es anders ist, da herrscht offenbar noch das Prinzip der Unkultur, und es wird nicht an Päpsten fehlen, die, was etwas absolut Inneres ist, zu einem Äußeren machen, und sich an die Stelle Gottes setzen, damit aber den Menschen seiner angestammten Würde und die Religion ihres universell- religiösen Gehaltes berauben.

97] l.c. p. 318 fs. 502 s. 713 fs. 720 fs. 67 fs. 120 s. 122, 495, 682 s. 696 s.

98] 50:100:12, 27 s. 159 s. 327 s. 331 s. 378, 380, 190 fs. 194

99] l.c. Conf. Aug. p. 9 s.

100, 101] l.c. p. 55, 573 fs. 578, 639 fs. 641, 643 fs.

102] l.c. p. 376 s. 536, 537, 539, 543 s. 548, 56

103] Conf. Helv. (secunda) 100:19, 20 im Corpus et Syntagma Confessionum.

Genev. 1654 p. 42, 46 Conf. helv. (prima) 19, 20 ibid. p. 70 Gallicana Conf.

Art. 34, 35 ibid. p. 85 Anglica Conf. ibid. p. 94 Art. 35-37 ibid. p. 104 s. Conf. Scot. 21 ibid p. 121 s. Acta Synodi Dordr. 33 ibid. p. 143 Czengerina Conf. ibid. p. 157 Argentin. Conf. 100:16, 17 ibid. p. 192

104] Libri Symb. p. 12, 157 s. 330, 380, 553, 556 s. 599, 735, 747, s. 600 s. 602, 756, 253, 267 fs. 559 s.

105] Corpus et Syntagma Conf. p. 47 s. 70 s. 85 s. 94 s. 121 fs. 144 s. 153 s.

164 s. 193 s.

106] Libri Symb. p. 566, 601 „poenitentes tamen“ 745 „indigni ... qui sine vera poenitentia et contritione, et sine vera fide, et absque bono proposito vitam emendandi, ad Coenam Domini accedunt, hi semet ipsis judicium, hoc est, temporales et æternas pœnas ... accersunt“. Das Gebet, das in England vor dem Genuß des hl. Abendmahls verlesen wird, steht in der Doctrina vitae pro Nova Hierosolyma, Amst. 1763 4. Nr. 5 (S. Swedenborg, Göttliche Offenbarung, Bd. 2 S. 138f)

107] l.c. p. 578 fs. 582, 656, 661, s. 671 s. 53, 219, 14 s.

108] l.c. p. 11, 144 fs. 148, 151, 498, s. 615, s. 791 fs.

109] l.c. die Schwenkfeldianer, p. 625, 828; die Pelagianer p. 10, 15, 217, 222, 575, 580, 642, 677; die Manichäer, p. 9, 576, 643, s. 649; die Donatisten, p. 12, 150, 156; die Wiedertäufer, p. 11. fs. 156 s. 622 fs. 826 fs.; die Zwin- glianer, p. 602 fs. 757, 597, s. 724 fs.; die Antitrinitarier, p. 626 s; die Arianer, p. 9, 610, 626.

Die Arminianer wurden auf der Synode zu Dordrecht verurteilt, in den Niederlanden verfolgt, und ihrer Ämter entsetzt. S. Acta Synodi nationalis in nomine Domini nostri Jesus Christi, Autoritate illustr. et praepotentum DD. Ordinum Generalium fœderati Belgii Provinciarum. Dordrechti habitae anno 1618 et 1619. Hannoviae 1620 4 p. 382 fs. Vergl. Schröckh‘s Chr. Kirchen- gesch. seit der Reform. B. 5 S. 265f.

Auch die Bücher der Sozzinianer wurden auf dieser Synode verboten, und ihre Rechtfertigungslehre verworfen. S. Acta Syn. nat p. 70 s. 354. Die aus Polen vertriebenen Sozzinianer erhielten in keinem Staat eine gesicherte Existenz. Vielmehr änderte man bald auch an Orten, wo man sich anfangs nachsichtig gegen sie bewiesen hatte, seine Gesinnungen, und versagte ihnen fernere Duldung. So in Schlesien und in der Pfalz. Selbst in Preußen erhielten sie wenigstens keine gesetzmäßige Duldung. Die Preußischen Stände teilten die toleranten Gesinnungen des Kurfürsten Friedrich Wilhelm nicht, und bewirkten, daß in den Jahren 1661 und 1663 Verordnungen gegen die Ansied- lung der Sozzinianer ergingen. Da diese nicht gehalten wurden, so wiederhol- ten sie ihre Bitten, das Land von „den Arianern und deren verdammten Leh- ren“ zu reinigen. Der Kurfürst konnte daher nicht frei handeln, sondern war vielmehr genötigt, neue Verordnungen gegen sie zu erlassen, die jedoch so wenig wie die früheren vollzogen wurden. In den Jahren 1721 und 1730 war von neuem von ihrer Verweisung die Rede; allein durch die Länge der Zeit war der Genuß der Duldung gleichsam verjährt, und man konnte ihnen das Zeugnis, daß sie sich als ruhige Bürger betragen hätten, nicht versagen, und so wurde auch jetzt in ihren Verhältnissen nichts geändert. S. Schröckh a.a. O. Bd. 9 S. 442 f.

Von den Quäkern saßen viele wegen verweigerter Eidesleistung jahrelang gefangen, und manche starben in den Gefängnissen. Cromwell hatte sich begnügt, ihre Zusammenkünfte zu untersagen, und ihnen gesetzmäßige Dul- dung zu verweigern, nach seinem Tod aber verfuhr das Parlament strenger mit ihnen, und es wurden einmal diejenigen, die wegen nicht unterlassener Besu- che der Versammlungen dreimal eingesetzt gewesen waren, nach Jamaika und nach anderen Inseln der Neuen Welt gebracht. In Nordamerika suchte man durch wahrhaft barbarische Gesetze der Einführung und Verbreitung des Quäkertums zu wehren. Man drohte z. B. den Quäkern, die sich eine Stunde lang mit den Einwohnern unterreden würden, daß ihnen das erste Mal das Ohr abgeschnitten, das zweite Mal aber die Zunge mit einem glühenden Eisen durchbohrt werden solle, und ließ dieselbe Strafe alle Kolonisten fürchten, die sich verleiten lassen würden, das Quäkertum anzunehmen, ja man gab ein Gesetz, nach dem alle Quäker, die sich nach der ersten Fortbringung wieder in der Kolonie würden betreten lassen, am Leben gestraft werden sollten. Wirk- lich wurde dies grausame Gesetz an mehreren Unglücklichen vollzogen; und da das Quäkertum anfing sich schnell auszubreiten, so würden viele als Opfer des Verfolgungsgeistes gefallen sein, hätte nicht Karl II., sobald er im Jahr 1660 den Thron bestiegen hatte verboten, die Quäker mit Leibes- und Lebens- trafen zu belegen, und befohlen, daß die Angeklagten nach England geschickt und hier gerichtet werden sollten. Die Kolonie gehorchte ungern, weil die sie dergleichen Befehle des Königs als Eingriffe in ihre Rechte betrachtete. Es blieben daher die Quäker fortwährend vielen Bedrückungen ausgesetzt, und bei der Not, in der sich die Kolonie Massachusets im Jahr 1679 durch einen Krieg mit den Indianern befand, zählte man unter den Sünden, die man als Ursachen dieses Krieges ansah, die Duldung der Quäker auf, und machte ein Gesetz, daß jeder, der einer Versammlung der Quäker beiwohnen würde, verhaftet, in das Zuchthaus gebracht, und gezüchtigt oder an Geld gestraft werden solle. S. Schröckh a.a.O S. 332-340.

Gegen die Herrnhuter trat eine lange Reihe von Schriftstellern auf; der kursächsische Hof sandte 1732 eine Kommission nach Herrnhut, und dem Grafen Zinzendorf wurde angeraten, seine Güter zu verkaufen: im Grunde ein Gebot, die sächsischen Länder zu verlassen, das jedoch im folgenden Jahr wieder aufgehoben wurde. Hingegen wurde ihm verboten, neue Emigranten in seine Gemeinde aufzunehmen. S. Schröckh a.a. O. Bd. 8 S. 333f 327. Das von

D. Weismann im Namen der theologischen Fakultät zu Tübingen auf Befehl des Herzogs von Würtemberg abgefaßte Bedenken vom 8. Mai 1747 fiel nachteilig für die Brüdergemeinde aus. Es heißt darin unter anderem: „Und eine solche Gemeinde samt ihrem Directorio sollte noch prätendieren, Glieder der evangelischen Kirche zu sein, und den Theologis zumuten, um ihrer Konvenienz willen, weil es ihnen nicht gelegen ist, sonst zu antworten, ihre Visitatores zu werden? ... Als noch Herrnhut der einige und erste Sedes war der Gemeinde, und sich als ein Filial zu der lutherischen Kirche und Mini- sterio zu Berthelsdorf hielt, machte man, bei aller publiquen Gelegenheit ein großes meritum und einen großen Schein, (der auch zu Bewilligung des hiesi- gen Responsi ein Großes beigetragen) daraus, wie gute Lutheraner sie sein, und es mit der evangelischen Kirche so gut meinten; es war aber nicht alles Gold, was glänzte“; usw. S. Acta historico-ecclesiastica. Bd. 12 Weimar 1748

S. 970-1912 bes. S. 981f. Der Kirchenrat D. J. G. Walch in Jena suchte in seinem auf fürstlichen Befehl aufgesetzten theol. Bedenken zu beweisen, daß die Herrnhuter eine von der wahren Religion abweichende Sekte seien. S. Acta hist. eccl. a.a. O. S. 1036. Ebendaselbst heißt es: „Die wegen der Herrnhuter angestellte Kommission in Groshennersdorf ... ist dahin ausgefallen, daß die drei Herrn Theologi ihre Vota, jeder besonders, gegeben, und darin einig gewesen, daß weder Zinzendorf noch sein Anhang für augsp. Konfessions- verwandte zu halten wären, könnte auch nicht eher ihr vermeintes exercitium religionis verstattet werden, bis sie die formula concord. eidlich unterschrieben (das sie aber nicht tun wollen), des Grafen Bücher und Lieder abschafften, und sich der lutherischen Kirche mehr als jetzt näherten“. S. 1086 vergl. S. 1089f. König Georg II. erließ als Herzog von Braunschweig den 22. Nov. 1748 eine Verordnung wider sie, nach der sie als Separatisten und Fanatiker behandelt, ihre Schriften konfisziert und an das Konsistorium eingeschickt, und keine Zusammenkünfte mit denselben geduldet werden sollten, a. a. O. S. 1093f. So viel als Beleg zu dem im Text Gesagten.

Notas do tradutor ou notas de rodapé::

1. Erster bis vierter Band Orthographisch und typographisch revidierte Abschrift der Zweiten Auflage Stuttgart, Verlag der Neukirchlichen Buchhandlung

Bemerkung: Von nachfolgendem Werk, dessen 4 Bände erster Auflage jetzt in zwei Bände gebracht sind, war der 1. Band (nach der früheren Einteilung) schon gedruckt, als der Verlag an untenstehende Buchhandlung überging, weshalb die An- merkungen hierzu schon nach Seite 411, die zum 2. Band (nach früherer Einteilung) aber erst nach Seite 836 dieses Bandes folgen. Die übrigen Anmerkungen folgen alle nach Seite 559 des zweiten (oder nach früherer Einteilung 3. u. 4.) Bandes.

Der in nachstehender Vorrede des Übersetzers – welche ein unverändeter Ab- druck von der ersten Auflage dieses Werkes ist – gleich zu Anfang genannte zweite Band der göttlichen Offenbarung, den das Werk vom »Jüngsten Gericht« beschloß, hat sich seitdem vergriffen und wird nicht mehr in gleicher Form erscheinen; dagegen ist es die Absicht die im ersten und zweiten Band der göttlichen Offenbarungen enthal- tene »Lehre vom Herrn, von der Hl. Schrift, Lebenslehre und Lehre vom Glauben« in einem Band und ebenso das Werk vom »Jüngsten Gericht«, zusammen der »Fortset- zung vom Jüngsten Gericht«, welche früher der »Enthüllten Offenbarung« angehängt war, in einem Band auszugeben.
Neukirchliche Buchhandlung.

VORREDE DES ÜBERSETZERS

Den zweiten Band der durch Swedenborg bekanntgemachten »Göttlichen Offenbarung« beschloß das Werk vom »Jüngsten Gericht«, und der Ordnung gemäß sollte nun die Fortsetzung vom »Jüngsten Gericht« und von der geisti- gen Welt folgen, die im Vorwort vom 17. Dez. 1721 gleich nach jenem ge- nannt ist. Allein da die »Enthüllte Offenbarung« schicklicher Weise einen neuen Band eröffnen, und nicht bloß einem anderen Werk angehängt werden sollte, so ließ ich sie, in Übereinstimmung mit dem von einigen geäußerten Wunsch umso lieber vorausgehen, da auch sie hauptsächlich vom »Jüngsten Gericht« handelt, und im Werk vom »Jüngsten Gericht« öfter auf sie, als die weitere Ausführung des dort Gesagten verwiesen ist 2 , jene Fortsetzung aber als ein Anhang zu beiden angesehen werden kann, sofern sie das Gericht über die Protestanten und den Zustand der Welt und der Kirche vor und nach demselben ausführlicher beschreibt, und auch auf die übergeht, die damals nicht gerichtet, sondern noch in dem Mittelort, genannt die Geisterwelt 3 , gelassen wurden 4 , was namentlich bei den Juden der Fall gewesen sein mußte. Gegenwärtiges Werk nun, das in der Urschrift Apocalypsis revelata, und daher im Vorwort ›die durch Offenbarung aufgeschlossene Offenbarung Johannis‹ heißt, ist zu unterscheiden von einen nachgelassenen Werk Sweden- borgs, Apocalypsis explicata, Londini 1785-1789 in 4 Quartbänden, worin vieles noch weiter ausgeführt, namentlich die wörtlich eingerückten Stellen aus der Hl. Schrift noch vermehrt, und umständlich erklärt sind 5 .

Für eine gewisse Klasse von Lesern ist zu bemerken, das Swedenborg diese Schriftstellen, wo er sie nicht augenscheinlich bloß ihrem Sinn nach geben wollte, immer genau aus dem biblischen Grundtext übersetzt, und selbst die Spracheigenheiten der Hl. Schrift in das Lateinische übertragen hat, wor- aus ich sie dann, wie überhaupt den ganzen Text Swedenborg's, so wörtlich wie möglich verdeutscht, und nur da, wo das Lateinische vieldeutig war, nach dem biblischen Grundtext, der übrigens immer verglichen wurde, bestimmt haben.

Daß, wie manche jener Leser schon eingewendet haben, Swedenborg's Übersetzung der Schriftstellen von der Luther'schen oder anderen eingeführ- ten Bibelübersetzungen oft abweicht, kann, so wie das Unterscheidende in seiner Lehre selbst, an sich bloß Leute befremden, die blind am Alten hängen, und alles Neue ungeprüft verwerfen. Der Unterschied besteht allerdings nicht immer bloß in Worten oder in der Stellung der Worte, sondern bezieht sich zuweilen auch auf den Sinn; daß aber diesen Luther oder die anderen Überset- zer der Bibel oft verfehlt haben, wird heutzutage jeder Kenner der Grund- sprache zugeben 6 . Man kann dies behaupten, ohne Luther'n oder den anderen Übersetzern im geringsten zu nahe zu treten; es fehlte damals noch zu sehr an Hilfsmitteln, als daß alles so ganz ohne Fehler hätte abgehen können. Oder ist vielleicht Luther's Übersetzung, ist die Vulgata durch göttliche Eingebung entstanden? Es gibt gegenwärtig deren noch genug, die so etwas im Ernste glauben. Allein entweder hören diese auf keine Gründe, und dann ist es ver- geblich, sie eines Besseren belehren zu wollen; oder sie fragen: „Wie denn der Ungelehrte sich noch auf seine Bibel verlassen könne, wenn der eine sie so, der andere anders übersetze; ob man nicht annehmen dürfe, daß die göttliche Vorsehung für Einführung einer richtigen Übersetzung gesorgt habe?“ - Dagegen können wir sie aber wieder fragen: Wer vermag denn zum voraus zu bestimmen, was die Vorsehung zulassen kann, und was nicht? Wie sie das Böse im Kleinen sowohl als im Großen zuläßt, sollte sie nicht ebenso auch herrschende Irrtümer zulassen können? Und läßt sie dieselben nicht wirklich zu? Wer weiß nicht, daß zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Völkern ganz verschiedene Religionen herrschend waren und sind? Und in der einen christlichen Religion wie viele sich widersprechende Parteien, von denen jede behauptet, das Wahre zu haben? So wie nun, da die Wahrheit nur eine ist, hieraus unwidersprochen folgt, daß die Vorsehung bei ganzen Völ- kern Irrlehren herrschend werden ließ: sollte sie nicht ebenso haben zulassen können, daß unrichtige Bibelübersetzungen eingeführt, oder daß, bei den Katholiken, die Bibel dem Volk gar entzogen, und dasselbe bloß von seinen Geistlichen abhängig gemacht wurde 7 ? Hat die Vorsehung es so geleitet, daß durch Luther gegen diese geistige Zwingherrschaft angekämpft, und dieselbe bei einem großen Teil der Christen gestürzt wurde: mit welchem Schein von Vernunft kann man daraus folgen, daß alles, was Luther geschrieben und gelehrt hat, von Gott eingegeben sei? Luther selbst war von einer solchen Behauptung weit entfernt, und verwahrte sich sogar ausdrücklich dagegen 8 ; er wollte die Reformation bloß anfangen, nicht selbst wieder ein Papst oder eine unfehlbare Kirche werden.

Was jeder zu wissen unumgänglich nötig hat, und was die Vorsehung jedem zu geben unaufhörlich bemüht ist, sind die unten Nr. 272 angegebenen Wahrheiten. Diese wird ihm aber jede Bibelübersetzung geben, keine wird etwas wider den Glauben an Jesum und wider Seine Gebote enthalten 9 , keine die Stellen im wesentlichen entstellt haben, die uns zum Auffinden der not- wendigsten Glaubens- und Lebenslehren unentbehrlich sind. Die Bibel hat aber außer diesen noch viele andere Stellen, die nicht zu allen Zeiten, und nicht für jeden gleiche Wichtigkeit haben, wohl aber unter gewissen Bedin- gungen Wichtigkeit erhalten können; und diese Bedingungen könnten jetzt da sein, und sind auch wirklich da, wenn uns, wie es verheißen war, in den Schriften Swedenborg's die reine Lehre der Hl. Schrift aus dem Himmel gegeben, und deren geistiger Sinn aufgeschlossen worden ist 10 . Jetzt ist daher sehr daran gelegen, von jedem Wort Gottes die richtige Übersetzung zu haben, weil nun jedes Wort ewige Bedeutung hat, notwendiger Teil eines lebendigen Ganzen ist, und dazu beiträgt, unseren Glauben zu stärken, uns in der Erkennt- nis des Göttlichen weiter zu bringen, unser Eigenes uns aufzudecken, die Reinigung unseres Verstandes und Herzens zu befördern, uns im Tun des göttlichen Willens, in der Liebe vollkommener zu machen 11 .

Solche Aufschlüsse enthält nun auch gegenwärtiges Werk. Allein nicht alle werden dieselben mit Dank gegen den göttlichen Geber hinnehmen; namentlich nicht die, welche, in eigenem falschen Glauben bestärkt, schon satt sind, und sagen: „Wir sind reich, und bedürfen nichts!“ und dann auch nicht die, welche nichts glauben, als was sie mit ihren Sinnen empfinden und mit ihrer getrübten Vernunft begreifen können, und welche, durch ästhetische, die Phantasie, das Sinnliche in ihnen ansprechende Leserei verwöhnt, bei der höheren Wahrheit sich kaum da noch vorübergehend verweilen, wo sie ihnen in reizendem Gewand und mit Blumen geschmückt entgegentritt.

Was Herder, dessen Ansicht wir übrigens nicht beitreten, von seiner kurzen, rednerischen und auf das Gefühl berechneten Auslegung der Offenba- rung sagt: „Worüber ich Nachsicht nötig habe, ist die Art, wie ich die Bilder vorführe und zergliedere; nichts ist schwerer, als dieses. Ein Bild muß selbst sprechen, wenn es bedeuten soll; also auch in allen seinen Zügen beisammen sein und auf einmal da stehen - ... Wie nun? wenn der Ausleger auslegen soll und also einzeln vorführen, zergliedern, zerstücken muß? Im Buch der Offen- barung ist alles schnell: alles treibt und drängt zum Ziel; ein Bote des schnell- kommenden Herren, des Blitzes, des Richters ... Der Sinn fliegt und die Worte kriechen; das Bild steht da und lebt und atmet; die Worte müssen es zerteilen, und oft so vielfach zerteilen, daß vielleicht nur für den begeistertsten Lieb- haber noch das ganze Bild da steht Ich eilte, drängte mich durch, durch das große Gefolge des kommenden Herrn, beschämt stehe ich hier Ich tat, was ich konnte; der Leser tue mehr. Er schwimme hin auf dem reißenden Strom des Blicks, der Gedanken, wo Zunge und Feder nicht nachfolgt. Er rücke zusammen und ordne und sehe!“ Dies muß noch vielmehr hier seine Anwen- dung finden, wo noch mehr ins einzelne gegangen wird, und die Wahrheit so ganz einfach und schmucklos in ihrer stillen Größe dasteht. Wer sich daher durch diese und ähnliche Schwierigkeiten, die aller Deutung ankleben, die in menschliche Sprache gebracht werden soll, nicht hindurcharbeitet, und die falschen Berechnungen seiner Vernunft nicht vor der Stimme des verborgenen Menschen in ihm (1 Petrus 3:4) verstummen läßt, und ihr gehorcht, in dem wird das Wort Gottes nie lebendig werden, und er wird unfähig sein, gegenwärtiges Werk zu prüfen und zu würdigen; denn nicht jeder kann alles prüfen und beurteilen; es ist eine Scheidewand zwischen dem Gebiet des geistlichen, und dem des natürlichen, besonders des sinnlich-natürlichen Menschen. Was jenem göttliche Weisheit ist, das hält dieser für Torheit, Grübelei, Schwärme- rei usw. (1 Korinther 2:14, vergl. 5:6, 7)

Möchte diese Scheidewand bei recht vielen durchbrochen werden! Möch-te Er, der Urquell der Wahrheit, durch die Strahlen Seines ewigen Lichtes die Finsternis und den dicken Nebel bald zerstreuen, in die der Unglaube und Irrglaube unsere Zeit eingehüllt haben!

Tübingen, den 17. Sept. 1824.

Der Übersetzer.

1) Vorrede des Herausgebers dieser Abschrift

Diese Abschrift wurde von Renate Pontner, Hamburg, geschrieben und von Franz und Maria Kreuzwegerer mit der Ausgabe 12 textinhaltlich überprüft:

Mit Ausnahme von Bibelverskorrekturen wurden die Anmerkungen des Übersetzers von Franz Kreuzwegerer als Fußnote eingefügt. Die Berichtigun- gen in der Originalausgabe wurden zur Gänze übernommen.

Franz Kreuzwegerer

St. Pölten, Februar 2004

2) Vorrede des Herausgebers dieser Abschrift

Die zweite Überprüfung führte ich mittels ›Voice Reader‹ durch, d. h. ich ließ mir vom Programm ›Voice Reader‹ den Text vorlesen und ich las im Original mit.

Um bei den Korrekturen im PC möglichst keine Fehler zu machen (diese können vielfältig sein), habe ich die ›Originaldatei‹ mit dem Swedenborgtext zwei Mal kopiert. Eine Kopie verwendetete ich zum Vorlesen mit dem Pro- gramm ›Voice Reader‹. Die zweite Kopie wurde eine ›Kontrolldatei‹. Dann wurden in der ›Originaldatei‹ und in der ›Kontrolldatei‹ die Fehler ausge- bessert. War der gesamte Text überprüft, wurden anschließend beide Dateien mittels ›Dateien überprüfen/vergleichen‹ abgeglichen. Bei dieser Überprüfung wird jede Ungleichheit angezeigt. Gab es keinen Unterschied, konnte ich davon ausgehen, daß beide Dateien identisch sind, und die Korrekturen fehler- frei durchgeführt wurden.

In der EHO wurden bei der zweiten Überprüfung außer Rechtschreib- fehler keine ausgelassenen Texte gefunden - das bedeutet: Soweit es mensch- lich möglich ist, stimmt diese überarbeitete Ausgabe mit der Originalausgabe überein.

In allen Schriften von Swedenborg liest man, wenn es sich um die Bibel, den Herrn als Wort und das göttlich Wahre in betreff des Herrn handelt, den Begriff ›Wort‹. Ich habe in der EHO dafür die Schreibform WORT verwendet. Beispiel: Im Anfang war das WORT, und das WORT war bei Gott, ...

Diese Abschrift wurde in der alten Rechtschreibung belassen.

Franz Kreuzwegerer

St. Pölten, Februar 2012

1. Für diese und alle folgenden Nummern in Klammern bis [109] sind die dazugehöri- gen Anmerkungen ab Seite 18 zu finden. Anm. F. Kreuzwegerer

2. Z.B. II. Bd. S. 329 f. 365 f. 370. 382

3. Was Swedenborg in jener Fortsetzung Nr. 39-65, 79-80 von den Engländern, Hollän- dern, Juden usw. in der Geisterwelt sagt, die er ausdrücklich von dem Himmel unter- scheidet, hat Dr. Bertholdt in seiner Dogmengeschichte I. Thl. S. 287f Nr. 9, 10, 13 auf den Himmel bezogen, und so alles in ein ganz falsches Licht gestellt. Von seinen übrigen Entstellungen, z. B. in betreff eines Jerusalems in Afrika, Nr. 15 ein andermal. Bertholdt scheint keine Seite von Swedenborg gelesen, sondern alles aus dem Hörensa- gen geschöpft zu haben.

4. II. B. S. 376, Nr. 69

5. Die drei letzten Kapitel der Abocal. explic. fehlten aber in der Handschrift, und wurden daher bei der Herausgabe derselben aus der Apocal. revel. ergänzt. Ein Schwe- de schrieb mir hierüber unterm 27. Feb. 1822: „En allant en Angleterre j'y apportai avec moi un manuscrit intitulé ›Apocalypsis explicata‹, que l'on a imprimé à Londres, mais moi et mon frère ... qui était àStockholm alors, ne pûmes trouver dans les papiers conservés à l'académie des sciences les derniers chapitres de la Révélation expliquée, et les Anglais étaient donc obligés de suppléer ce qui manquait de l'Apocalypsis Revelata. On a fait depuis de nouvelles recherches pour recevoir ce qui manquait, mais le bibliothecaire de l'Académie ne laisse personne plus toucher le coffre ou sont ces manuscrits“.

6. Vgl. Allgem. Enzyklopädie von Ersch und Gruber, 10ter Teil, 1823 S. 37.

7. Vergl. über alles dies die Pragmatisch-kritische Geschichte der Vulgata von Dr. Lenader von Eß. Tübigen, bei L. F. Fues, 1824 S. 102f.

8. Allgem. Enzyklop. a. a. O. S. 37

9. Van Eß a. a. O. S. 475f.

10. Nach der in der Vorrede zum I. Band S. CXLIV f. CCXX f. im allgemeinen gerecht- fertigten Überzeugung.

11. Ebendaselbst S. CCXX f. CCLXII f.

12. Zweite Auflage - Stuttgart - Verlag der Neukirchlichen Buchhandlung.

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