Die Wonnen der Weisheit betreffend die eheliche Liebe
Dann die Wollüste der Torheit betreffend die buhlerische Liebe
Von Emanuel Swedenborg
Aus der lateinischen Urschrift übersetzt
Dritte Auflage Nr. 1-233
Zweite Auflage Nr. 234 bis Schluß
Orthographisch und typographisch revidierte Abschrift von der Ausgabe 1891
Herausgegeben vom deutschen Swedenborg-Verein in Stuttgart 1891
1. Vorrede des Herausgebers dieser Abschrift Abgeschrieben unbekannt. Diese Abschrift wurde von Franz und Maria Kreuzwegerer mit der Ausgabe von 1891 text inhaltlich überprüft.
Franz Kreuzwegerer, St. Pölten, Jänner 2003
2. Vorrede des Herausgebers dieser Abschrift
Die zweite Überprüfung führte ich mittels ›Voice Reader‹ durch, d. h. ich ließ mir vom Programm ›Voice Reader‹ den Text vorlesen und ich las im Original mit.
Um bei den Korrekturen im PC möglichst keine Fehler zu machen (diese können vielfältig sein), habe ich die ›Originaldatei‹ mit dem Swedenborgtext zwei Mal kopiert. Eine Kopie verwendetete ich zum Vorlesen mit dem Programm ›Voice Reader‹. Die zweite Kopie wurde eine ›Kontrolldatei‹. Dann wurden in der ›Originaldatei‹ und in der ›Kontrolldatei‹ die Fehler ausgebessert. War der gesamte Text überprüft, wurden anschließend beide Dateien mittels ›Dateien überprüfen/vergleichen‹ abgeglichen. Bei dieser Überprüfung wird jede Ungleichheit angezeigt. Gab es keinen Unterschied, konnte ich davon ausgehen, daß beide Dateien identisch sind, und die Korrekturen fehlerfrei durchgeführt wurden.
In der EL wurden bei der zweiten Überprüfung neben Rechtschreibfehler ein ausgelassener Text gefunden - das bedeutet: Soweit es menschlich möglich ist, stimmt jetzt diese überarbeitete Abschrift mit der Originalausgabe überein.
In allen Schriften von Swedenborg liest man, wenn es sich um die Bibel, den Herrn als Wort und das göttlich Wahre in betreff des Herrn handelt, den Begriff ›Wort‹. Ich habe in der EL dafür die Schreibform WORT verwendet. Beispiel: Im Anfang war das WORT, und das WORT war bei Gott, ...
Diese Abschrift wurde in der alten Rechtschreibung belassen.
Folgende Auslassung wurde in der EL gefunden und berichtigt:
527. ... Hieraus kann erhellen, daß einem jeden das Böse oder Gute zugerechnet wird gemäß der Beschaffenheit seines Willens, der sich darin betätigt, und gemäß der Beschaffenheit seines Verstandes, der darüber denkt.
Franz Kreuzwegerer, St. Pölten, Februar 2012